Leistungen bei ambulanter Pflege. Bei ambulanter Pflege (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege) wird je Tag der Pflegebedürf- tigkeit der für diese Leistungsart vereinbarte Tagessatz entsprechend des festgestellten Pflegegrades gezahlt. Die Höhe der tariflichen Leistung ergibt sich aus der folgenden Tabelle. 4 50 5 100 Wird die ambulante Pflege wegen einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilita- tionsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung unterbrochen, wird der vereinbarte Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege entsprechend des vorlie- genden Pflegegrades weitergezahlt.
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Leistungen bei ambulanter Pflege. Bei ambulanter Pflege (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege) wird je Tag der Pflegebedürf- tigkeit der für diese Leistungsart vereinbarte Tagessatz entsprechend der vereinbarten Tarifstufe und des festgestellten fest- gestellten Pflegegrades gezahlt. Die Höhe der tariflichen Leistung ergibt sich aus der folgenden nachfolgenden Tabelle. Pflegegrad Tarifstufe PG-K Leistung in % des vereinbarten Tages- satzes Tarifstufe PG-K-plus Leistung in % des vereinbarten Tages- satzes 1 0 50 2 30 100 3 70 100 4 50 100 100 5 100 100 Wird die ambulante Pflege wegen einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilita- tionsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung unterbrochen, wird der vereinbarte Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege entsprechend des vorlie- genden Pflegegrades weitergezahlt.
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Leistungen bei ambulanter Pflege. Bei ambulanter Pflege (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege) wird je Tag der Pflegebedürf- tigkeit der für diese Leistungsart vereinbarte Tagessatz entsprechend der vereinbarten Tarifstufe und des festgestellten fest- gestellten Pflegegrades gezahlt. Die Höhe der tariflichen Leistung ergibt sich aus der folgenden nachfolgenden Tabelle. Pflegegrad Tarifstufe PG-K Leistung in % des vereinbarten Tages- satzes Tarifstufe PG-K-plus Leistung in % des vereinbarten Tages- satzes 1 0 50 2 30 100 3 70 100 4 50 100 100 5 100 100 Wird die ambulante Pflege wegen einer vollstationären vollstationä- ren Behandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilita- tionsmaßnahmeRehabi- litationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung unterbrochen, wird der vereinbarte Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege entsprechend des vorlie- genden Pflegegrades weitergezahlt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungen bei ambulanter Pflege. Bei ambulanter Pflege (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege) wird je Tag der Pflegebedürf- tigkeit Pflegebedürftig- keit der für diese Leistungsart vereinbarte Tagessatz entsprechend ent- sprechend des festgestellten Pflegegrades gezahlt. Die Höhe der tariflichen Leistung ergibt sich aus der folgenden Tabelle. 4 50 5 100 Wird die ambulante Pflege wegen einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus, stationären Rehabilita- tionsmaßnahmeRehabilitations- maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung unterbrochenunterbro- chen, wird der vereinbarte Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege entsprechend des vorlie- genden Pflegegrades vorliegenden Pflege- grades weitergezahlt.
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