Common use of Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung Clause in Contracts

Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Ärztliche Leistungen - Wahlärztliche Leistungen (gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte einschließlich der von diesen ver- anlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses), - Belegärztliche Leistungen (Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Ein- richtungen des Krankenhauses stationär behandeln.), soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze11 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer12. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transporte zum nächstgelegenen, für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus.

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Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Ärztliche Leistungen - Wahlärztliche Leistungen (gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte einschließlich der von diesen ver- anlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses), - Belegärztliche Leistungen (Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Ein- richtungen des Krankenhauses stationär behandeln.), soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze11 Höchstsätze6 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer12Zweibettzimmer7. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transporte zum nächstgelegenen, für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus.

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Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Ärztliche Leistungen - Wahlärztliche Leistungen (gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte einschließlich der von diesen ver- anlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses), - Belegärztliche Leistungen (Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Ein- richtungen des Krankenhauses stationär behandeln.), soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze11 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Über den Höchstsätzen der GOÄ liegende Aufwendungen sind erstattungsfähig, wenn und soweit sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebüh- renordnung angemessen sind. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer12Ein- oder Zweibettzimmer. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transporte zum nächstgelegenen, für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus.

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