Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Ärztliche Leistungen - Wahlärztliche Leistungen (gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte einschließlich der von diesen ver- anlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses), - Belegärztliche Leistungen (Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Ein- richtungen des Krankenhauses stationär behandeln.), soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze6 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer7. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transporte zum nächstgelegenen, für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus. 4.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich im Einzelnen aus Nr. 4.1 ergeben,
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Das Bestmed Tarifsystem
Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Ärztliche Leistungen - Wahlärztliche Leistungen (gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte einschließlich der von diesen ver- anlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses), - Belegärztliche Leistungen (Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Ein- richtungen des Krankenhauses stationär behandeln.), soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze6 Höchstsätze11 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer7Zweibettzimmer12. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transporte zum nächstgelegenen, für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus.
4.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich im Einzelnen aus Nr. 4.1 ergeben,
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Komfort Tarife Bm4 / 0 3
Leistungen bei stationärer Heilbehandlung, Entbindung. 4.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Allgemeine Krankenhausleistungen. ◾ Ärztliche Leistungen - Wahlärztliche Leistungen (gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte einschließlich der von diesen ver- anlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses), - Belegärztliche Leistungen (Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte, die Patienten unter Inanspruchnahme der Ein- richtungen des Krankenhauses stationär behandeln.), soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze6 Höchstsätze11 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Über den Höchstsätzen der GOÄ liegende Aufwendungen sind erstattungsfähig, wenn und soweit sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebüh- renordnung angemessen sind. ◾ Unterkunftszuschlag Zweibettzimmer7Ein- oder Zweibettzimmer. ◾ Neben dem Unterkunftszuschlag berechenbarer Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät. ◾ Leistungen der Beleghebamme / des Belegentbindungspflegers, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. ◾ Transporte zum nächstgelegenen, für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus.
4.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich im Einzelnen aus Nr. 4.1 ergeben,
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Teil Ii (Tarif) Für Die Bestmed Premium Tarife Bm5 / 0 3