Common use of Leistungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung, Früherkennung Clause in Contracts

Leistungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung, Früherkennung. 3.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Individual-Prophylaxe gemäß den Ziffern 100-102 des Abschnitts B der GOZ (s. Anhang III.), professionelle Zahnreinigung (PZR), Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz (z. B. Prothesen und Brücken), implantologische Leistungen, kieferorthopädische Maßnahmen für versicherte Personen, die bei Beginn der Behandlung das 19. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, Erstellung eines Heil- und Kostenplanes, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze4 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Denken Sie an Ihren höheren Leistungsanspruch (s. Nr. 3.2 a), wenn Sie die mit uns kooperierenden Zahn- ärzte (vgl. Nr. I.1.2) in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir nennen Ihnen gerne Zahnärzte in Ihrer Nähe. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800/3746 444 (gebührenfreie Rufnummer) oder schauen Sie ganz ein- fach im Internet unter xxx.xxx.xxx – Arztsuche (Ärztenetze) – nach. - PZR: auf maximal 100 EUR je Kalenderjahr; wird zur Durchführung der PZR die Einrichtung eines mit uns kooperieren- den Zahnarztes aufgesucht, so erhöht sich die Erstattungsfähigkeit auf ma- ximal 200 EUR je Kalenderjahr, - implantologischen Leistungen: auf insgesamt 6 Implantate je Kiefer einschließlich etwaiger bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandener Implantate und den darauf zu befesti- genden Zahnersatz. ◾ Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen der BestMed Komfort Tarife BM4 / 0-3 (Anlage Druckstück B 269) aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berech- net sind. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich nach dem Prozentsatz, zu dem die jeweiligen Aufwendungen für die zahnärztlichen Leistungen ersetzt werden.

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Leistungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung, Früherkennung. 3.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Individual-Prophylaxe gemäß den Ziffern 100-102 des Abschnitts B der GOZ (s. Anhang III.), professionelle Zahnreinigung (PZR), Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz (z. B. Prothesen und Brücken), implantologische Leistungen, kieferorthopädische Maßnahmen für versicherte Personen, die bei Beginn der Behandlung das 19. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, Erstellung eines Heil- und Kostenplanes, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze4 Höchstsätze8 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Denken Sie an Ihren höheren Leistungsanspruch (s. Nr. 3.2 a), wenn Sie die mit uns kooperierenden Zahn- ärzte (vgl. Nr. I.1.2) in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir nennen Ihnen gerne Zahnärzte in Ihrer Nähe. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800/3746 444 (gebührenfreie Rufnummer) 0 18 01/358 1009 oder schauen Sie ganz ein- fach einfach im Internet unter xxx.xxx.xxx – Arztsuche (Ärztenetze) – nach. - PZR: auf maximal 100 EUR je Kalenderjahr; wird zur Durchführung der PZR die Einrichtung eines mit uns kooperieren- den Zahnarztes aufgesucht, so erhöht sich die Erstattungsfähigkeit auf ma- ximal 200 EUR je Kalenderjahr, - implantologischen Leistungen: auf insgesamt 6 Implantate je Kiefer einschließlich etwaiger bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandener Implantate und den darauf zu befesti- genden Zahnersatz. ◾ Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen der BestMed Komfort Tarife BM4 / 0-3 (Anlage Druckstück B 269) aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berech- net sind. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich nach dem Prozentsatz, zu dem die jeweiligen Aufwendungen für die zahnärztlichen Leistungen ersetzt werden.

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Leistungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung, Früherkennung. 3.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Individual-Prophylaxe gemäß den Ziffern 100-102 des Abschnitts B der GOZ (s. Anhang III.), professionelle Zahnreinigung (PZR), Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz (z. B. Prothesen und Brücken), implantologische Leistungen, kieferorthopädische Maßnahmen für versicherte Personen, die bei Beginn der Behandlung das 19. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, Erstellung eines Heil- und Kostenplanes, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze4 Höchstsätze8 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Über den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ liegende Aufwendungen sind erstattungsfähig, wenn und soweit sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. Denken Sie an Ihren höheren Leistungsanspruch (s. Nr. 3.2 a), wenn Sie die mit uns kooperierenden Zahn- ärzte (vgl. Nr. I.1.2) in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir nennen Ihnen gerne Zahnärzte in Ihrer Nähe. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800/3746 444 (gebührenfreie Rufnummer) 0 18 01/358 1009 oder schauen Sie ganz ein- fach einfach im Internet unter xxx.xxx.xxx – Arztsuche (Ärztenetze) – nach. - PZR: auf maximal 100 EUR je Kalenderjahr; wird zur Durchführung der PZR die Einrichtung eines mit uns kooperieren- den Zahnarztes aufgesucht, so erhöht sich die Erstattungsfähigkeit auf ma- ximal 200 EUR je Kalenderjahr, . - implantologischen Leistungen: auf insgesamt 6 8 Implantate je Kiefer einschließlich etwaiger bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandener Implantate und den darauf zu befesti- genden Zahnersatz. ◾ Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen der BestMed Komfort Premium Tarife BM4 BM5 / 0-3 (Anlage Druckstück B 269) aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berech- net sind. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich nach dem Prozentsatz, zu dem die jeweiligen Aufwendungen für die zahnärztlichen Leistungen ersetzt werden.

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Leistungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung, Früherkennung. 3.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: ◾ Zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Individual-Prophylaxe gemäß den Ziffern 100-102 des Abschnitts B der GOZ (s. Anhang III.), professionelle Zahnreinigung (PZR), Einlagefüllungen, Zahnkronen, Zahnersatz (z. B. Prothesen und Brücken), implantologische Leistungen, kieferorthopädische Maßnahmen für versicherte Personen, die bei Beginn der Behandlung das 19. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, Erstellung eines Heil- und Kostenplanes, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze4 Höchstsätze8 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Denken Sie an Ihren höheren Leistungsanspruch (s. Nr. 3.2 a), wenn Sie die mit uns kooperierenden Zahn- ärzte (vgl. Nr. I.1.2) in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns, wir nennen Ihnen gerne Zahnärzte in Ihrer Nähe. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800/3746 444 0 18 01/358 100 (gebührenfreie Rufnummer3,9 ct./Min.9) oder schauen Sie ganz ein- fach einfach im Internet unter xxx.xxx.xxx – Arztsuche (Ärztenetze) – nach. - PZR: auf maximal 100 EUR je Kalenderjahr; wird zur Durchführung der PZR die Einrichtung eines mit uns kooperieren- den Zahnarztes aufgesucht, so erhöht sich die Erstattungsfähigkeit auf ma- ximal 200 EUR je Kalenderjahr, - implantologischen Leistungen: auf insgesamt 6 Implantate je Kiefer einschließlich etwaiger bei Beginn des Versicherungsschutzes vorhandener Implantate und den darauf zu befesti- genden Zahnersatz. ◾ Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen der BestMed Komfort Tarife BM4 / 0-3 (Anlage Druckstück B 269) aufgeführt und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berech- net sind. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich nach dem Prozentsatz, zu dem die jeweiligen Aufwendungen für die zahnärztlichen Leistungen ersetzt werden.

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