LEISTUNGEN DER CGM FIREWALL Musterklauseln

LEISTUNGEN DER CGM FIREWALL. Bei der CGM Firewall handelt es sich um eine Firewall-Lösung zum Schutz des gesamten Netzwerks des Auftraggebers vor Bedrohungen von außerhalb und wird daher dem lokalen Netzwerk physisch vor- geschaltet. Die CGM Firewall Lösung besteht aus der vom Kunden käuflich erwor- benen Hardware sowie der während der Vertragslaufzeit lizenzierten Firewall-Software, welche über eine cloudbasierte Managementkon- sole konfiguriert wird. Es wird ein dediziertes Gerät, die Hardware Firewall, zwischen Einwahl- router und Praxisnetzwerk gesetzt und sämtlicher Datenverkehr (ein- und ausgehend) durch dieses geleitet. Mittels spezieller Software auf dem zwischengeschalteten Gerät werden die beschriebenen Funktionen und Regeln umgesetzt. Der erlaubte, unverschlüsselte Datenverkehr wird, be- vor er ins Praxisnetzwerk gelangt, mittels verschiedener Sicherheitsfunk- tionen auf Bedrohungen hin untersucht. Die dazu eingesetzten und wei- teren Funktionen der Hardware-Firewall sind im Folgenden beschrieben. In der zentralen, cloudbasierten Management Konsole wird die CGM Firewall sowie das CGM Template (sprich eine durch CGM entwickelte Konfiguration der Firewall) verwaltet. CGM sowie zur Erfüllung der Leis- tung beauftragte DVOs können darüber Netzwerk-, Dienst- & Sicher- heitskonfigurationen sowie individuelle Freischaltungen und Sperren bearbeiten. Der Zugang zu diesem System obliegt ausschließlich CGM als Betreiber sowie dem jeweiligen DVO als Erfüllungsgehilfen. Vom Auftraggeber gewünschte Konfigurationsanpassungen (z. B. Frei- schaltungen) können nur auf Basis einer Beauftragung, wie im Punkt 3

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.