Botnet Detection Musterklauseln

Botnet Detection. Ein Botnet besteht aus einer großen Anzahl von mit Malware (“Schad- software”) infizierten Client-Computern, die von einem entfernten Ser- ver gesteuert werden, um ungewünschte Handlungen durchzuführen. Ein ferngesteuerter Command-and-Control-Server kann Botnet-Compu- ter steuern, um diese Art von Angriffen durchzuführen: · Denial-of-Service-Angriffe · Versenden von Spam und Viren · Diebstahl von gemäß der IT-Sicherheitsrichtlinien zu schützenden Daten sowie weitere auf den Endgeräten befindlichen Daten Botnets verwenden traditionell HTTP- und IRC-Protokolle für die Kom- munikation mit infizierten Botnet-Clients. Um diese Kommunikation zu blockieren, können Netzwerksicherheitsdienste den Zugriff auf diese Dienste und Ports kontrollieren. Die CGM Firewall hat u.a. die Kategorien „Command and Control“ und „Botnet Activity“ aktiviert, um die Kommunikation von infizierten Botnet- Clients in Ihrem Netzwerk mit Botnet-Sites über HTTP zu blockieren. Wei- tere Informationen dazu finden Sie im Kapitel 2.4 Contentfilter. Die Botnet-Kommunikation hat sich weiterentwickelt, um Sicherheits- dienste zu umgehen und andere Wege zu finden, infizierte Botnet- Clients über nicht-traditionelle Netzwerkports, soziale Netzwerke und PTP-Netzwerke zu steuern. Der Service Botnet Detection verwendet eine Liste bekannter IP-Ad- ressen von Botnet-Sites. Diese Botnet-Sites werden in die Liste der blockierten Sites aufgenommen, so dass die CGM Firewall diese Sites (auf Paketebene) blockieren kann. Diese Liste wird fortlaufend auto- matisch von CGM aktualisiert.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.