Common use of Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Clause in Contracts

Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähig- keit darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der ver- sicherten Person enden, es sei denn, die vereinbarte Beitrags- zahlung für die Hauptversicherung endet zu einem früheren Termin. In letzterem Fall endet die Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung ebenfalls zu diesem früheren Termin. Bei einer zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung bestehenden Berufsunfähigkeit und einer aus diesem Grund wieder auflebenden Pflicht zur weiteren Bei- tragszahlung kann der Rentenbeginn der Altersrente auf die- sen Endetermin vorverlegt werden.

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Samples: fiseba.de, www.continentale.info

Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähig- keit Berufsunfähigkeit darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der ver- sicherten versicherten Person enden, es sei denn, die vereinbarte Beitrags- zahlung Beitragszahlung für die Hauptversicherung endet en- det zu einem früheren Termin. In letzterem Fall endet die Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung Beitragsbefreiung ebenfalls zu diesem früheren Termin. Bei einer zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung bestehenden Berufsunfähigkeit und einer aus diesem Grund wieder auflebenden Pflicht zur weiteren Bei- tragszahlung kann der Rentenbeginn der Altersrente auf die- sen Endetermin vorverlegt werden.

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