Common use of Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Clause in Contracts

Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfä- higkeit darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person enden, es sei denn, die vereinbarte Bei- tragszahlung für die Hauptversicherung endet zu einem frü- heren Termin. In letzterem Fall endet die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung ebenfalls zu diesem früheren Termin. Bei einer zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung bestehenden Erwerbsunfähigkeit und einer aus diesem Grund wieder auflebenden Pflicht zur weiteren Bei- tragszahlung kann der Rentenbeginn der Altersrente auf die- sen Endetermin vorverlegt werden.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif BRC

Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfä- higkeit Erwerbsunfähigkeit darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person enden, es sei denn, die vereinbarte Bei- tragszahlung Beitragszahlung für die Hauptversicherung endet zu einem frü- heren früheren Termin. In letzterem Fall endet die Leistungsdauer Leistungs- dauer der Beitragsbefreiung ebenfalls zu diesem früheren Termin. Bei einer zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung bestehenden Erwerbsunfähigkeit und einer aus diesem Grund wieder auflebenden Pflicht zur weiteren Bei- tragszahlung kann der Rentenbeginn der Altersrente auf die- sen Endetermin vorverlegt werden.

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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen