Common use of Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Clause in Contracts

Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person enden, es sei denn, die vereinbarte Beitragszahlung für die Hauptversicherung endet zu einem früheren Termin. In letzterem Fall endet die Leistungs- dauer der Beitragsbefreiung ebenfalls zu diesem früheren Termin.

Appears in 2 contracts

Samples: www.continentale.info, www.continentale.de

Leistungsdauer für die Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Die Leistungsdauer der Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfä- higkeit darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der versicherten Person enden, es sei denn, die vereinbarte Beitragszahlung Bei- tragszahlung für die Hauptversicherung endet zu einem früheren frü- heren Termin. In letzterem Fall endet die Leistungs- dauer Leistungsdauer der Beitragsbefreiung ebenfalls zu diesem früheren Termin. Bei einer zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer der Bei- tragsbefreiung bestehenden Erwerbsunfähigkeit und einer aus diesem Grund wieder auflebenden Pflicht zur weiteren Bei- tragszahlung kann der Rentenbeginn der Altersrente auf die- sen Endetermin vorverlegt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: fiseba.de, www.continentale.info