Leistungsfreiheitsrabatt Musterklauseln

Leistungsfreiheitsrabatt. 14.1 Jede versicherte Person kommt in den Genuss eines Prä- mienrabattes, wenn die CSS während der Beobachtungs- periode keine Leistungen bezahlt hat, welche für die Be- rechnung des Leistungsfreiheitsrabattes massgeblich sind. Als Beobachtungsperiode gilt der Zeitraum von Anfang September bis Ende August der drei letzten aufeinander folgenden Jahren.