Common use of Leistungsfristen und Termine Clause in Contracts

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, während des- sen das entsprechende Ereignis andauert. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begon- nenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (zB schlechte Witte- rung), um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen währenddessen das entsprechende ent- sprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Ver- trag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund insbeson- dere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend Leistungsfris- ten entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertig- stellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lage- rung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 1011% des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung Set- zung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmeri- schen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich Ein- flussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 103 % des Rechnungsbetrages je begon- nenem nenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührtbleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, steht unssteht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden unternehmerischen Kun- den mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich Ein- flussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 103 % des Rechnungsbetrages je begon- nenem nenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden unternehmerischen Kun- den mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (zB schlechte Witterung), um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% angemessenes Entgelt zu berechnen, wobei die Verpflichtung des Rechnungsbetrages je begon- nenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnenKunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich Ein- flussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 105,0 % des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden unternehmerischen Kun- den mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen Zeitraum, während des- sen das entsprechende Ereignis andauert. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begon- nenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7 dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.4. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich Ein- flussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 101 % des Rechnungsbetrages je begon- nenem nenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden unternehmerischen Kun- den mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (z.B schlechte Witterung), um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 105% des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis Er- eignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzöge- rungen die eine Bindung an den Vertrag unzumut- bar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände zuzurech- nende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten Mitwir- kungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend Fertigstellungstermine entspre- chend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen derglei- chen in unserem Betrieb 1020 % des Rechnungsbetrages Rechnungsbe- trages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung Leistungsverzö- gerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeoblie- genheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts Rück- tritts zu erfolgen.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer GewaltGe- walt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschul- dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, vergleichbaren sonstigen vergleich- baren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen währenddessen das entsprechende Ereignis Ereig- nis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung Aus- führung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert Umstände ver- zögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung Verlet- zung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine verein- barte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begon- nenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- Lieferung- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung Einhal- tung schriftlich zugesagt wurde. 9.59.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung Set- zung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels mit- tels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer GewaltGe- walt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschul- dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, vergleichbaren sonstigen ver- gleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (zB schlechte Witterung), um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen während- dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.hinaus- geschoben 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lage- rung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem unse- rem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnah- meobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung Einhal- tung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung Set- zung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels mit- tels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Agb Elektrotechniker

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer hö- herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren EreignissenEreignis- sen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (zB schlechte Witterung), um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen währenddessen das entsprechende Ereignis andauertan- dauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzöge- rungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände zuzu- rechnende Umstände verzögert oder unterbrochenunterbro- chen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlän- gert und vereinbarte Fertigstellungstermine ent- sprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung notwen- dige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 103% des Rechnungsbetrages Rech- nungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung Leis- tungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Ver- pflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung An- drohung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer GewaltGe- walt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschul- dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, vergleichbaren sonstigen ver- gleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (zB schlechte Witterung), um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen wäh- renddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.hinaus- geschoben 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lage- rung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem unse- rem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zah- lung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung Einhal- tung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung Set- zung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels mit- tels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Leistungsfristen und Termine. 9.114.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.214.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. 11 dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Für Unternehmer gilt: Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 1010 % des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.414.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Für Unternehmer gilt: Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.514.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden Auftraggeber zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 1015% des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden Auftraggebern gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden Auftraggeber ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen Kunden unternehmerischen Auftraggebern mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, son- stigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen das entsprechende Ereignis andauert. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend verlängert entsprechend ver- längert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch durch Begründungen gemäß 9.2. notwendige La- gerung Lagerung von Materialien und Materialien, Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begon- nenem Monat der Leistungsverzögerung Lager- kosten zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmer- ischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), ) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um in jenen Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem den Kunden zuzurechnende Um- stände Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 101 % des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer vorhersehbare und von uns nicht verschuldeter ver- schuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen, sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich Einfluss- bereich liegen, um jenen in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Ver- zögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf- grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent- sprechend entspre- chend verlängert und vereinbarte Fertigstellungster- mine Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige La- gerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 105% des Rechnungsbetrages je begon- nenem begonne- nen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wo- bei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie des- sen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch unser Verschulden, uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung Set- zung der Nachfrist hat schriftlich (von unter- nehmerischen unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger gleichzeiti- ger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker