Common use of Leistungsfristen und Termine Clause in Contracts

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen.

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Samples: www.ptacek.at, www.gallhofer-haustechnik.at, www.smutny-installationen.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.profipack.at, www.thermoheat.at, pro-sicherheit.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer höhe- rer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauertandau- ert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.energie-haustechnik.at, m.neuhold-installation.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen 9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sons- tigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen des- sen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag Ver- trag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.hasenoehrl.org, grubmueller-technik.com

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete ver- schuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einfluss- bereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Ver- zögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.schaffer-heizung.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem je- nem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauertan- dauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: baltic-sound.de

Leistungsfristen und Termine. 9.114.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.schlossereieisner.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.edelstahl-pool.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen 9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen des- sen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag Ver- trag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: metallplan-bachmaier.com

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.esl-elektro.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (z.B schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.hofmann-em.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer GewaltGe- walt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete verschul- dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren sonstigen vergleich- baren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis Ereig- nis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.siko.cc

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis Er- eignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzöge- rungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumut- bar machen.

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Samples: www.ehringer-heizung.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer GewaltGe- walt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete verschul- dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren sonstigen ver- gleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während während- dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen.

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Samples: www.falkner-riml.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer GewaltGe- walt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete verschul- dete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren sonstigen ver- gleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen wäh- renddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.etp.co.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB schlechte Witte- rung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende ent- sprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag Ver- trag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: selberladen.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung Bildung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.metal-interior.com

Leistungsfristen und Termine. 9.110.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.wko.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: palaoro.net

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben ver- schieben sich bei höherer Gewalt, StreikXxxxxx, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauertandau- ert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen.

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Samples: www.elektro-pointner.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer höhe- rer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer unse- rer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren EreignissenEr- eignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung Bin- dung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.kalb.co.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.rudolf-metallbau.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen 9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: schlosserei-mate.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer hö- herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren EreignissenEreignis- sen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenEinflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauertan- dauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzöge- rungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar machen.

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Samples: www.royer-elektrotechnik.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. (1) Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: poellmann.info

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.fuhrmann.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar wirtschaftlich unzumutbar machen.

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Samples: www.estatecare.at

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Ein- flussbereich liegenliegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, während dessen währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden Vertrags- partners auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzu- mutbar unzumutbar machen.

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Samples: www.poerner.net