Common use of Leistungsfristen und Termine Clause in Contracts

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 2 contracts

Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Leistungsfristen und Termine. 9.18.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare vorhersehbarer und von uns nicht verschuldete verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (z.B. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt Der Kunde ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machenrückzutreten. 9.28.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.38.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Die Geltendmachung von Pönalzahlungen, Reuegeldes, Schadenersatz, etc. wird ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Lieferung- und Ferstigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Errichtung, Wartung Und Instandsetzung Von Alarmanlagen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung Bildung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen Für Spengler

Leistungsfristen und Termine. 9.1. 08.1 Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare vorhersehbarer und von uns nicht verschuldete verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegenliegen (z.B. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt Der Kunde ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machenrückzutreten. 9.2. 08.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. 08.3 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Die Geltendmachung von Pönalzahlungen, Reuegeldes, Schadenersatz, etc. wird ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag wirtschaftlich unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Lieferung- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsfristen und Termine. 9.110.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.210.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.310.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 10.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen Für Beleuchtungs Und Beschallungstechniker

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich Ein- flussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen während dessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar unzu- mutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende Umstände zuzurechnende Um- stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund auf- grund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend entspre- chend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung Set- zung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) ), unter gleichzeitiger gleichzei- tiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem je- nem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertan- dauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert ver- zögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung Verlet- zung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte verein- barte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgener- folgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer unse- rer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren EreignissenEr- eignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung Bin- dung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzu- rechnende Umstände verzögert oder unterbrochenunter- brochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine Fertigstellungstermi- ne entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels unternehmerischen Kunden mit- tels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger gleichzeiti- ger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx mittels eingeschriebenen Briefs) Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsfristen und Termine. 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höhe- rer höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andau- ertandauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurech- nende zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so wer- den werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehme- rischen Xxxxxx unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen