Leistungsfristen und Termine. 9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während des- sen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Ver- trag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Leistungsfristen und Termine. 9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während des- sen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unbe- rührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Ver- trag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
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Leistungsfristen und Termine. 9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sons- tigen sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während des- sen dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unbe- rührt unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Ver- trag Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Metalltechniker (Schlosser / Schmiede)