Common use of Leistungsumfang bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in ein Land der EU bzw. des EWR außerhalb Deutschlands Clause in Contracts

Leistungsumfang bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in ein Land der EU bzw. des EWR außerhalb Deutschlands. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in ein anderes Land der EU bzw. des EWR wird der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers für das Versicherungsverhältnis der betroffenen versicherten Person gegen angemessenen Beitragszuschlag eine § 1 Abs. 5 Teil I AVB/KK 2013 ergänzende Vereinbarung treffen, nach der auf die Begrenzung der Leistungen auf diejenigen, die bei einer Heilbehandlung in Deutschland zu erbringen wären (deutsches Kostenniveau), verzichtet wird. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Ablauf von 6 Monaten ab Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes beim Versicherer eingeht.

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Leistungsumfang bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in ein Land der EU bzw. des EWR außerhalb Deutschlands. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in ein anderes Land der EU bzw. des EWR wird der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers gegen angemessenen Beitragszuschlag für das Versicherungsverhältnis der betroffenen versicherten Person gegen angemessenen Beitragszuschlag eine § 1 Abs. 5 Teil I AVB/KK 2013 ergänzende Vereinbarung treffen, nach der auf die Begrenzung der Leistungen auf diejenigen, die bei einer Heilbehandlung in Deutschland zu erbringen wären (deutsches Kostenniveau), verzichtet wird. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Ablauf von 6 sechs Monaten ab Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes beim Versicherer eingeht.

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