Common use of Leistungsumfang Softwarewartung Clause in Contracts

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades während der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten Produkte ("Updates") ein- schließlich Ergänzung der Dokumenta- tion. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich mittels Downloads über die Sage Website oder über das einge- setzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder all- gemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall von wesentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentli- chen Kündigung dieses Nutzungsver- trages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades Upgrades, während der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils je- weils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten unterstützten Produkte ("Updates") ein- schließlich einschließlich Ergänzung der Dokumenta- tionDoku- mentation. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich mittels Downloads Download über die Sage Website oder über das einge- setzte ein- gesetzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder all- gemein allgemein freigegebenen Informationen Informatio- nen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften. , Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes Produktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten Funktiona- litäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage behält be- hält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall Weg- fall von wesentlichen Kernfunktionalitäten Kernfunktionali- täten ist der Anwender zur außerordentli- chen außeror- dentlichen Kündigung dieses Nutzungsver- trages Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichter- möglicht.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades während der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten Produkte ("Updates") ein- schließlich Ergänzung der Dokumenta- tion. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich Ausschließlich mittels Downloads Download über die Sage Website oder über das einge- setzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder all- gemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall von wesentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentli- chen Kündigung dieses Nutzungsver- trages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht.

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Samples: Nutzungsvertrag, Software License Agreement

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen: 3.3.1. 3.1 Zurverfügungstellung von Upgrades Upgrades, während der Vertragslaufzeit; 3.3.2, wobei Upgrades technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieser Vereinbarung unterstützten Standardprodukte ohne Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen (z.B. Programmaufbau. Programmiersprache) und Funktionalitäten beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produkts. CHIPSIZE kennzeichnet Upgrades als solche. Bereitstellung der von Sage CHIPSIZE allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten unterstützten Produkte ("Updates") ein- schließlich Ergänzung der Dokumenta- tion). 3.3.3. 3.2 Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich mittels Downloads grundsätzlich als Download über passwortgeschützte Bereiche des CHIPSIZE Servers. Auf Wunsch übersendet CHIPSIZE dem Anwender die Sage Website oder über das einge- setzte ProgrammÄnderungen gegen Erstattung der Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr auf Datenträgern. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services Updateservices oder durch zur Verfü- gung stellen Zurverfügungstellung von Workarounds oder all- gemein allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung Servicepacks").Übersendung von Hinweisen und In- formationen Informationen zur Nutzung der unter- stützten unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert)Telefon, Online-MedienNewsletter, E-E- Mail, Fax oder Brief;. Ersatz von beschädigten Programmträgern Zug um Zug gegen Rückgabe der beschädigten Originaldatenträger des Anwenders. CHIPSIZE behält sich vor, die Programmträger zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen. 3.3.7. Sage 3.3 CHIPSIZE bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall von wesentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentli- chen Kündigung dieses Nutzungsver- trages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende folgende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades Upgrades, während der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage Datatronic allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten unterstützten Produkte ("Updates") ein- schließlich einschließlich Ergänzung der Dokumenta- tionDokumentation. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich Ausschließlich mittels Downloads Download über die Sage Datatronic Website oder über die Website der entsprechenden Lizenzgeber oder über das einge- setzte eingesetzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- gradeUpgrade-Services oder durch zur Verfü- gung Verfügung stellen von Workarounds oder all- gemein allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes Wartungsstandes der unterstützten Pro- dukte Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender zwingender gesetzlicher Vorschriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungenAnforderungen, soweit sie nicht aus- drücklich ausdrücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes Produktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen Informationen zur Nutzung der unter- stützten unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage Datatronic bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage Datatronic behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall von wesentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentli- chen außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsver- trages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit Sage Datatronic ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht.

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Samples: Software License Agreement

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende folgende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades Upgrades, während der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage CHIPSIZE allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten unterstützten Produkte ("Updates") ein- schließlich einschließlich Ergänzung der Dokumenta- tionDokumentation. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich Ausschließlich mittels Downloads Download über die Sage CHIPSIZE Website oder über die Website der entsprechenden Lizenzgeber oder über das einge- setzte eingesetzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Upgrade- Services oder durch zur Verfü- gung Verfügung stellen von Workarounds oder all- gemein allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes Wartungsstandes der unterstützten Pro- dukte Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender zwingender gesetzlicher Vorschriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungenAnforderungen, soweit sie nicht aus- drücklich ausdrücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes Produktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen Informationen zur Nutzung der unter- stützten unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage CHIPSIZE bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage CHIPSIZE behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall von wesentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentli- chen außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsver- trages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit Sage CHIPSIZE ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht.

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Samples: Software License Agreement

Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung Soft- warewartung beinhaltet fol- gende folgende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades während wäh- rend der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein der BS GmbH all- gemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unter- stützten unterstützten Produkte ("Updates") ein- schließlich einschließlich Ergänzung der Dokumenta- tionDokumentation. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich aus- schließlich mittels Downloads Download über die Sage BS GmbH Website oder über das einge- setzte eingesetzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung Be- seitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- gradeUpgrade-Services oder durch zur Verfü- gung Verfügung stellen von Workarounds oder all- gemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung Fehler- behebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende werden- de Änderungen zwin- gender zwingender gesetzlicher VorschriftenVor- schriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungenAnforderungen, soweit sie nicht aus- drücklich ausdrücklich im Funktionsumfang des Pro- duktes Produktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen Infor- mationen zur Nutzung der unter- stützten Produkteunterstützten Produk- te, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage Die BS GmbH bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere insbe- sondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitä- ten Funktionalitäten und Programmerweiterungen Programmer- weiterungen der unterstützten Produkte. Sage Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Wegfall von wesentlichen we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentli- chen außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsver- trages Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Sage die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht.

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Samples: Software License Agreement