Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen: 3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit; 3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des je- weils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Doku- mentation. 3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich mittels Download über die Sage Website oder über das ein- gesetzte Programm. 3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informatio- nen zur Fehlerbehebung ("Service Packs"); 3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften, Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Produktes enthalten sind. 3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief; 3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall von wesentlichen Kernfunktionali- täten ist der Anwender zur außeror- dentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglicht.
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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen:
3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, Upgrades während der Vertragslaufzeit;
3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des je- weils jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten unter- stützten Produkte ("Updates") einschließlich ein- schließlich Ergänzung der Doku- mentationDokumenta- tion.
3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich mittels Download Downloads über die Sage Website oder über das ein- gesetzte einge- setzte Programm.
3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder allgemein all- gemein freigegebenen Informatio- nen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs");
3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften, . Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Produktes Pro- duktes enthalten sind.
3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief;
3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten Funktionalitä- ten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall Wegfall von wesentlichen Kernfunktionali- täten Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außeror- dentlichen außerordentli- chen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsver- trages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglichtermöglicht.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen:
3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, Upgrades während der Vertragslaufzeit;
3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des je- weils jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten unter- stützten Produkte ("Updates") einschließlich ein- schließlich Ergänzung der Doku- mentationDokumenta- tion.
3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich Ausschließlich mittels Download über die Sage Website oder über das ein- gesetzte einge- setzte Programm.
3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder allgemein all- gemein freigegebenen Informatio- nen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs");
3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften, . Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Produktes Pro- duktes enthalten sind.
3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief;
3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten Funktionalitä- ten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall Wegfall von wesentlichen Kernfunktionali- täten Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außeror- dentlichen außerordentli- chen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsver- trages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglichtermöglicht.
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Samples: Nutzungsvertrag, Software License Agreement
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung Soft- warewartung beinhaltet fol- gende folgende Leistungen:
3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, während Upgrades wäh- rend der Vertragslaufzeit;
3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein der BS GmbH all- gemein freigegebenen Änderungen des je- weils jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Doku- mentationDokumentation.
3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich aus- schließlich mittels Download über die Sage BS GmbH Website oder über das ein- gesetzte eingesetzte Programm.
3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung Be- seitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- gradeUpgrade-Services oder durch zur Verfü- gung Verfügung stellen von Workarounds oder allgemein all- gemein freigegebenen Informatio- nen Informationen zur Fehlerbehebung Fehler- behebung ("Service Packs");
3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende werden- de Änderungen zwin- gender zwingender gesetzlicher Vorschriften, Vor- schriften. Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungenAnforderungen, soweit sie nicht aus- drücklich ausdrücklich im Funktionsumfang des Produktes enthalten sind.
3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen Infor- mationen zur Nutzung der unter- stützten Produkteunterstützten Produk- te, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief;
3.3.7. Sage Die BS GmbH bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere insbe- sondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten Funktionalitäten und Programmerweiterungen Programmer- weiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall Wegfall von wesentlichen Kernfunktionali- täten we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außeror- dentlichen außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Sage die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglichtermöglicht.
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Samples: Software License Agreement
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende folgende Leistungen:
3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit;
3.3.2. Bereitstellung der von Sage Datatronic allgemein freigegebenen Änderungen des je- weils jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Doku- mentationDokumentation.
3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich Ausschließlich mittels Download über die Sage Datatronic Website oder über die Website der entsprechenden Lizenzgeber oder über das ein- gesetzte eingesetzte Programm.
3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- gradeUpgrade-Services oder durch zur Verfü- gung Verfügung stellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informatio- nen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs");
3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes Wartungsstandes der unterstützten Pro- dukte Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender zwingender gesetzlicher Vorschriften, . Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungenAnforderungen, soweit sie nicht aus- drücklich ausdrücklich im Funktionsumfang des Produktes enthalten sind.
3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen Informationen zur Nutzung der unter- stützten unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief;
3.3.7. Sage Datatronic bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält Datatronic behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall Wegfall von wesentlichen Kernfunktionali- täten Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außeror- dentlichen außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit Sage Datatronic ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglichtermöglicht.
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Samples: Software License Agreement
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende folgende Leistungen:
3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit;
3.3.2. Bereitstellung der von Sage CHIPSIZE allgemein freigegebenen Änderungen des je- weils jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Doku- mentationDokumentation.
3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich Ausschließlich mittels Download über die Sage CHIPSIZE Website oder über die Website der entsprechenden Lizenzgeber oder über das ein- gesetzte eingesetzte Programm.
3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten unterstützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Upgrade- Services oder durch zur Verfü- gung Verfügung stellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informatio- nen Informationen zur Fehlerbehebung ("Service Packs");
3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes Wartungsstandes der unterstützten Pro- dukte Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender zwingender gesetzlicher Vorschriften, . Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungenAnforderungen, soweit sie nicht aus- drücklich ausdrücklich im Funktionsumfang des Produktes enthalten sind.
3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen Informationen zur Nutzung der unter- stützten unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen allgemeinen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief;
3.3.7. Sage CHIPSIZE bestimmt den Inhalt von Upgra- desUpgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält CHIPSIZE behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall Wegfall von wesentlichen Kernfunktionali- täten Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außeror- dentlichen außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit Sage CHIPSIZE ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglichtermöglicht.
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Samples: Software License Agreement