Common use of Leitsymptomatik Clause in Contracts

Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog (Ver- tragsärzte) anzugeben. Diese ist entweder nach buch- stabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenin- dividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbe- handlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Korrekturmöglichkeit Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der oder dem Verord- nenden ohne erneute Unterschrift der oder des Verord- nenden nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Korrekturzeitpunkt Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 9 möglich.

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Samples: Vertrag Nach § 125 Absatz 1 SGB V

Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog (Ver- tragsärzte) der HeilM-RL anzugeben. Diese ist entweder nach buch- stabenkodierter buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenin- dividuelle patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbe- handlung Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Korrekturmöglichkeit Korrekturmöglichke it Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Verord- nenden Arzt ohne erneute Unterschrift der oder des Verord- nenden Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. Korrekturzeitpunkt Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 9 5 möglich.. 8

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog (Ver- tragsärzte) der HeilM-RL anzugeben. Diese ist entweder nach buch- stabenkodierter buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenin- dividuelle patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbe- handlung Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Korrekturmöglichkeit Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Verord- nenden Arzt ohne erneute Unterschrift der oder des Verord- nenden Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. Korrekturzeitpunkt Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 9 5 möglich.. 8

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog (Ver- tragsärzte) anzugebenanzu- geben. Diese ist entweder nach buch- stabenkodierter buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenin- dividuelle Leitsymptomatikpatientenindividuelle Leitsympto- matik, die für die Heilmittelbe- handlung Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben angege- ben werden. Korrekturmöglichkeit Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Verord- nenden Arzt ohne erneute Unterschrift der oder des Verord- nenden Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Korrekturzeitpunkt Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 9 2 möglich.

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Samples: www.vdek.com