Common use of Lieferfristen und Verzug Clause in Contracts

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.agropartner-mv.de, abc-bruns.de, www.riess-landtechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: landmaschineneggers.de, landmaschineneggers.de, landmaschineneggers.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden UnterlagenUn- terlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.efka-tec.de, lsw-landtechnik.de, www.igl-landtechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.brandenburger-lt.de, www.steenblock-landtechnik.de, www.landtechnikleinweber.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich ausdrück- lich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch je- doch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, GenehmigungenGenehmigun- gen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.petersen-rickers.de, www.buchens.de, www.agrom-schutterzell.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich aus- drücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, GenehmigungenGenehmi- gungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.petersen-rickers.de, www.brase-gmbh.de, www.agrom-schutterzell.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich ausdrück- lich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.landmaschinen-zuendt.de, www.efka-tec.de, www.luk-stadtilm.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind -termine gelten nur dann verbindlich als annähernd vereinbart, wenn sie vom es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich so bezeichnet worden sindals verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertragesdem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer der vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.tec2trade.com, www.bauvis.com, www.raiffeisenlienen.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist Lie- ferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.hamhuis-landtechnik.de, jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Lieferfristen und Verzug. 1. 4.1 Lieferfristen und –termine sind -Termine gelten nur dann verbindlich als annähernd vereinbart, wenn sie vom es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich so bezeichnet worden sindals verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertragesdem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer der vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.mpenergy.de, www.mpenergy.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer Lieferanten ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer Besteller zu beschaffenden beschaffender Rezepturen, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.systemkosmetik.com, www.plantacos.de

Lieferfristen und Verzug. 14.1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Appears in 2 contracts

Samples: www.krampe.de, www.krampe.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang Ein- gang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: reise-landtechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind -termine gelten nur dann verbindlich als annähernd vereinbart, wenn sie vom es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich so bezeichnet worden sindals verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertragesdem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger der vom Käufer Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.ibo-stalltechnik.com

Lieferfristen und Verzug. 14.1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer von uns ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen Zustan- dekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung Beendigung etwaiger vom Käufer Be- steller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.haas-landmaschinen.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, . jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.reise-landtechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. a) Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet bezeich- net worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten vereinbar- ten Anzahlung.

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Samples: abc-bruns.de

Lieferfristen und Verzug. 14.1. Lieferfristen und –termine Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich aus- drücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, GenehmigungenGenehmi- gungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.vr-plus.de

Lieferfristen und Verzug. 1. 3.1 Lieferfristen und –termine sind gelten nur dann verbindlich als vereinbart, wenn sie vom Verkäufer falls nicht eine schriftliche, ausdrücklich so bezeichnet worden sindals verbindlich bezeichnete Zusage unserer Geschäftsführung vorliegt. Die Eine im Einzelfall vereinbarte Lieferfrist beginnt verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit Zustandekommen seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäfts- beziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, setzt jedoch stets eine Mahnung des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten AnzahlungKäufers in Text- oder Schriftform voraus.

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Samples: www.russka.de

Lieferfristen und Verzug. 1. 1 Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.steinhage-prenzlau.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich ver- bindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden UnterlagenUn- terlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.will-landtechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine Liefertermine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, GenehmigungenGenehmigun- gen, Freigaben freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.brust-landmaschinen.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch je- doch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.lvaltenweddingen.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden UnterlagenUnterla- gen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten vereinbar- ten Anzahlung.

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Samples: www.brase-gmbh.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind -termine gelten nur dann verbindlich als annähernd vereinbart, wenn sie vom es sei denn, daß der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich so bezeichnet worden sindals verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertragesdem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.sietrac-kommunal.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden UnterlagenUnter- lagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.gueldner-landtechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des VertragesVer- trages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden UnterlagenUnter- lagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.wendel-arbeitsbuehnen.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich aus- drücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, GenehmigungenGenehmi- gungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: geraetetechnik-schmid.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind -termine gelten nur dann verbindlich als annähernd vereinbart, wenn sie vom es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich so bezeichnet worden sindals verbindlich gegeben hat. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertragesdem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer Voreingang der vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.schroeder-gruppe.de

Lieferfristen und Verzug. 15.1. Lieferfristen und –termine Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer Ver- käufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.vr-plus.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sindDie Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angege- ben. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung Beibrin- gung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.zg-raiffeisen.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des VertragesVertrags, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.ats-anlagentechnik.de

Lieferfristen und Verzug. 1. Lieferfristen und –termine -termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des VertragesVer- trages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

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Samples: www.baasch-maschinen-service.de