Preis und Zahlung Musterklauseln

Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versen- dung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise enthalten nicht die Liefer- und Versandkosten., Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Soll die Liefe- rung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 12 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leis- ten. Die dem Käufer aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden hierdurch nicht berührt. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet. 3. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbe- haltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. 4. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. 5. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso- vollmacht vorweisen.
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 1/3 Anzahlung nach Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, 0/0 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preis und Zahlung. 1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 2. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. 3. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet. 4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers und eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. 5. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Skonto zu leisten. 6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft. 7. Die Aufrechnung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Kunden aus anderen Rechtsverhältnissen ist nicht statthaft.
Preis und Zahlung. 1. Xxxxxx im Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise von XXXX in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zu einem Warenwert von 5.000,00 Euro gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Bestellers. Ab einem Warenwert von 5.000,00 Euro liefert XXXX frei Haus. Für Lieferungen und Leistungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluß/Angebot erbracht werden, behält sich JAHN vor, etwaige zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und/oder Materialpreis- und/oder Vertriebskostenerhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag sowie anteilige Energiepreiserhöhungen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessivlieferungsverträgen. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen – unter der Voraussetzung des Geldeingangs innerhalb dieser Frist – gewährt JAHN 2% Skonto, wenn dies vorher explizit vereinbart wurde. Vorstehender Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter 500,00 Euro sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Wechseln ist XXXX nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Wechselhergabe kann nicht zur Gewährung von Skonto führen. 3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder von JAHN anerkannt noch rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Wird eine Zahlung später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange fällige Forderungen von XXXX nicht beglichen sind, ist XXXX zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In einem solchen Falle hat nach Fristsetzung durch JAHN während des Ruhens der Lieferpflicht von JAHN ein Inverzugsetzen durch den Besteller keine rechtsverbindliche Wirkung. Weitere Rechts- und Schadensersatzansprüche behält sich JAHN vor. 4. Bei Mindermengen bis zu einer Stückzahl von 2.000 ist JAHN berechtigt, einen Zuschlag von mind. 30% zu erheben. 5. Zahlungen sind mit befreiender Wirkung nur an JAHN möglich. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter...
Preis und Zahlung. 8.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist der Preis der Produkte der im Preisangebot von TFD aufgeführte Preis oder, falls kein Preis angeboten worden ist, der in der zum Lieferdatum wirksamen, veröffentlichten Preisliste von TFD aufgeführte Preis. von TFD zu reparieren oder zu ersetzen. TFD hat Anspruch auf8.2 Der Kunde ist für die üblichen Liefer- und Bearbeitungskosten mindestens drei (3) Versuche zur Mangelbehebung. Wenn TFD sich für die Nachbesserung mangelbehafteter Geräte entscheidet, kann TFD nach alleinigem Ermessen dem Kunden bei Bedarf leihweise ein Ersatzgerät zur Verwendung bereitstellen, solange die Geräte repariert werden. 6.12 Wenn TFD innerhalb einer Frist, die alle Umstände angemessen berücksichtigt, nicht zur Reparatur oder zum Ersatz wie in Ziffer 6.12 dargelegt in der Lage ist, kann der Kunde den Kauf des Xxxxxx (und der bestellten und für dieses Gerät gedachten Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen) widerrufen, und TFD zahlt dem Kunden in diesem Fall den von dem Kunden für dieses Gerät gezahlten Kaufpreis zurück, abzüglich eines die Verwendung des Xxxxxx durch den Kunden und ihren Wertverlust angemessen abbildenden Betrags. Vorsorglich wird klargestellt, dass TFD nicht auf die Zahlung von Schadensersatz in Bezug auf eine solche Kündigung haftet, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit. 6.13 Die durch die Gewährleistungserklärung in dieser Ziffer 6.9 begründete Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz eines mangelbehafteten Xxxxxx stellt den alleinigen Rechtsbehelf des Kunden im Fall eines mangelbehafteten Xxxxxx dar. Ausgenommen ausdrücklicher anderslautender Bestimmungen in Ziffern 6.9 bis 6.13 und im Fall von Betrug und grober Fahrlässigkeit lehnt TDF alle sonstigen ausdrücklichen, stillschweigend eingeschlossenen, mündlichen oder schriftlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Geräte ab, insbesondere alle stillschweigend eingeschlossenen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. TFD gewährleistet nicht, dass die Geräte ein bestimmtes Ergebnis erzielen.
Preis und Zahlung. 5.1 Das eingesetzte Material wird zu unseren jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Arbeits-, Reise-, Weg- und Wartezeiten sowie Vorbereitung und Materialrückgabe werden nach unseren jeweils gül- tigen Sätzen abgerechnet. 5.2 Wir sind ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 5.3 Bei der Berechnung der Reparatur/Wartung sind die Preise für ver- wendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils geson- dert auszuweisen. Wird die Reparatur/Wartung aufgrund eines ver- bindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezug- nahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leis- tungsumfang besonders aufzuführen sind. 5.4 Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätz- lich zu Lasten des Kunden berechnet. 5.5 Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers und eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich spätes- tens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. 5.6 Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Skonto zu leisten. 5.7 Ein Zurückbehaltungsrecht bzw. eine Aufrechnung des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Kunden stehen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche zu.
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort nach Lieferung und ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten. Berechnet wird die jeweilige Liefermenge. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4. Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab W erk einschließlich Verladung im W erk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 30% Anzahlung nach Eingang der AuftragsbestÄtigung, 60% Anzahlung sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskrÄftig festgestellt sind.
Preis und Zahlung. 4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 4.2 Bei der Berechnung der Reparatur/Montage sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten unter Anwendung der jeweils gültigen Spesenpauschbeträge für das In- und Ausland jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur bzw. Montage aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. 4.3 Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden/Bestellers berechnet. 4.4 Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers und eine Beanstandung seitens des Kunden/Bestellers müssen schriftlich spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. 4.5 Die Zahlung ist ohne jegliche Abzüge zu leisten. Die Zahlung der Reparatur-/Montageleistung hat, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich sofort bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden/Bestellers im Zeitraum zwischen der Auftragserteilung und der Fertigstellung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten. 4.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden/Bestellers ist nicht statthaft, es sei denn, diese Ansprüche werden anerkannt oder sind rechtskräftig festgestellt. 4.7 Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 €. Bei einem Auftragswert unter 75,00 € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 €, höchstens jedoch einen Betrag in Höhe von 75,00 € inklusive Auftragswert.
Preis und Zahlung. 1. Die Preise gelten mangels besonde- rer Vereinbarung ab Werk einschließ- lich Verladung im Werk, jedoch aus- schließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatz- steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung frei Zahlstelle des Lieferers ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (auch bei Teillieferungen) oder inner- halb 10 Kalendertagen mit 2% Skonto zu leisten. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhal- ten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4. Das Recht des Bestellers, mit Ge- genansprüchen aus anderen Rechts- verhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.