Lieferumfang Musterklauseln

Lieferumfang. 1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftrags- bestätigung bestimmt. 2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vor- behalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Lieferumfang. Der Kunde erhält mit Abschluss dieses Vertrages die Software sowie den persönlichen Lizenzschlüssel ausgehändigt. Die Software bleibt Eigentum des Herstellers.
Lieferumfang. 1. Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die Auftragsbestätigung der Agentur bestimmt. 2. Liegt dem Auftrag ein Entwurf, Modell, Ausdruck o.ä. zugrunde, bleiben Än- derungen vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist. 3. Eine Mehr- oder Minderlieferung von 5-10% ist zulässig und zu vergüten oder dem Kunden gutzuschreiben. 4. Auskünfte und Beratungen hinsichtlich der Produkte erfolgen aufgrund bisheriger Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten der Ware, sind lediglich Durch- schnittswerte und stellen keine Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkei- ten übernimmt die Agentur nicht. Sollten dem Kunden dennoch Schadenser- satzansprüche zustehen, findet der entsprechende Abschnitt Anwendung. 5. Alle Angaben der Produkte, insbesondere die in den Angeboten oder Auf- tragsbestätigungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Men- gen-, Gewichts-, Farb-, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungs- werte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben. Soweit für zulässige Abweichungen keine Grenzen in der Auftragsbestätigung festgelegt sind und sich keine aus ausdrücklich anerkannten Kundenspezifikationen ergeben, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck der Waren bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschreibungen und techni- schen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch die Agentur oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Bei der Lieferung von Mustern oder Proben gilt deren Beschaffenheit nicht als garantiert, es sei denn, dass anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist. Entsprechendes gilt für die Angaben von Analysen. Die Agen- tur bemüht sich jedoch, Produkte mit den Eigenschaften, wie die Muster oder Proben bzw. zu den in den Analysen genannten Eigenschaften, zu liefern.
Lieferumfang. Die Vertragsmengen sind grundsätzlich einzuhalten.
Lieferumfang. Innomotics wird die Software und gegebenenfalls das jeweilige CoL entsprechend der Beschreibung der Software an den Kunden liefern. Die Dokumentation ist in der Regel in englischer Sprache verfasst. Soweit aus der Beschreibung der Software ersichtlich ist, dass der Zugang zur Dokumentation einer separaten Vergütung unterliegt, muss der Kunde die Dokumentation separat erwerben. In diesem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, Kopien anzufertigen, kann aber die erforderliche Anzahl an Dokumentationskopien erwerben. Innomotics wird dem Kunden einen Lizenzschlüssel zur Verfügung stellen, sofern die Software einen Lizenzschlüssel für technische Aktivierungszwecke erfordert. Erfordert die Software einen Dongle für die technische Aktivierung, so muss dieser separat bestellt werden, sofern er nicht ausdrücklich in dem Lieferumfang enthalten ist. Vereinbaren die Parteien, dass der Kunde nur die Software, aber zunächst keine Nutzungsrechte für die Software erwirbt, sind Dongle, Lizenzschlüssel und das CoL nicht im Lieferumfang enthalten.
Lieferumfang. Theobald Software ermöglicht dem Kunden einen Download der aktuellen Version der Vertragssoftware. Theobald Soft- ware ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode zur Verfügung zu stellen. Eine Überlassung weiterer und neuerer Versionen der Vertrags- software (insbesondere Updates und Upgrades) erfolgt, unbeschadet der Überlassung im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen, nur auf- grund gesonderter Vereinbarung.
Lieferumfang. Art und Umfang der Lieferungen sind in der Bestellung festgelegt.
Lieferumfang. COMMEND AG verschickt, wenn möglich die Aufträge in einer Sendung. Commend AG behält sich Teillieferungen vor.
Lieferumfang. An Software, die zum Produktlieferumfang gehört, einschließlich ihrer Dokumentation erhalten wir neben dem Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für eine vertragsgemäße oder gewöhnliche Verwendung des Produktes erforderlichen Umfang auch das Recht der zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens.
Lieferumfang. 5.1 Freiwillige Änderungen in der Ausführung und Ausstattung der Ware durch den Verkäufer aus technischen Gründen oder auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.