Programm. Dieser Anhang P - Programm (Anhang P) ist ein Anhang zu den Allgemeingültigen Bedingungen, welchen der Anhang P beigefügt ist. Die Allgemeingültigen Bedingungen und der Anhang P bilden zusammen mit Anhang H, Anhang C, Anhang S und Anhang LVM den Rahmenvertrag („Rahmenvertrag“). Dieser Anhang P ist solange gültig wie die oben referenzierten Allgemeingültigen Bedingungen.
Programm. 1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten verschiedene Programmpakete (nachfolgend „Pakete“) zur Nutzung zu Verfügung, welche sich jeweils aus einer unterschiedlichen Anzahl von Programmkanälen (nachfolgend „Kanäle“) zusammensetzen, auf welchen wiederum un- terschiedliche Programminhalte (entspricht der einzelnen Sendung) ausgestrahlt werden.
1.1.2 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Ver- fügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten ver- anstaltet werden.
Programm. Soweit vervielfältigte Musikprogramme von einer Aufführung vorliegen, ist ein Exemplar der GEMA einzusenden. Für den Fall, dass vervielfältigte Programme nicht vorhanden sind, stellt die GEMA Auf Aufforderung kostenlos Programmformulare zur Ausfüllung zur Verfügung. Werden die Musikfolgen nicht ordnungsgemäß eingereicht, so wird für pauschal abgegoltene Veranstaltungen der fiktive hälftige Gesamtvertragsnachlass, der für die Veranstaltung angefallen wäre, nachberechnet. Ansonsten wird die Hälfte des tatsächlichen Gesamtvertragsnachlasses nachberechnet.
Programm. 1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten das vereinbarte Programm (bestehend aus den vom Abonnenten gebuchten sog. „Paketen“) nach Maßgabe dieser AGB zur Ver- fügung. Die verschiedenen Pakete sowie die Zubuchoption „Premium HD“ setzen sich jeweils aus einer unterschiedlichen Anzahl von Programmkanälen (nachfol- gend „Kanäle“) zusammen, auf denen wiederum unterschiedliche Programmin- halte (entspricht der einzelnen Sendung) ausgestrahlt werden. Zum Empfang von HD-Programminhalten ist der Abonnent nur nach Buchung der entspre- chenden HD-Kanäle berechtigt.
1.1.2 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Kanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden.
Programm zur Raucherentwöhnung
Programm. 1.1.1 Sky stellt dem Abonnenten verschiedene Programmpakete (nachfolgend
1.1.2 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden.
Programm. XPS-Privatfinanz ist eine webbasierte Anwendung mit Modulen für die private Finanzplanung, Ruhestandsplanung, Ge- nerationenberatung sowie verschiedenen Finanztools für Standardaufgaben von Finanzberatern. Der Lizenznehmer kann XPS-Privatfinanz seinen Kunden und Interessenten („Anwender“) über eine Verlinkung auf seiner Webseite zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer betreut die Anwender bei der Nutzung des Programms. Xxxxx Xx- xxxxxx wird vom Lizenznehmer eine Betreuungsperson („Berater“) zugeordnet. Der Lizenznehmer verwaltet den Zugang zu der Webanwendung und gibt die Anwender frei und kann diese für die Nutzung wieder sperren. Der Lizenznehmer regelt die Anwendernutzung in einer eigenen Vereinbarung, die zwischen Lizenznehmer und Anwender geschlossen wird. In dieser Vereinbarung ist eine eventuelle Vergütung zu regeln und es sind auch Haftungshinweise so vorzunehmen, dass aus der Anwendung ohne fachmännische Überprüfung keine Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Die Anwendung läuft unter den Standardbrowsern Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Apple Safari und Google Chrome in den jeweils aktuellen Versionen. Die Funktionsfähigkeit auf anderen Browsern kann nicht zugesichert werden.
Programm. Der Lizenznehmer erhält die vertragsgegenständlichen Program- me in der aktuellen Version in maschinenlesbarer Form als Down- load im Kundenbereich des Lizenzgebers – unabhängig von der Anzahl der abgenommenen Lizenzen.
Programm. Das Xxxxxx Xxxxx-Stipendium wird jährlich im Rahmen des IPA-Weltkongresses an IPA- Mitglieder verliehen. Für das Xxxxxx Xxxxx-Stipendium wird jährlich ein Gesamtbudget von 00.000 € vorgehalten. Alle Stipendiaten erhalten einen Förderbetrag in Höhe von maximal 0.000 €, der als Beitrag zu den Seminar-, Konferenz oder Tagungskosten sowie den Aufwendungen für Reise- und Aufenthaltskosten zu verstehen ist.
Programm. Der EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF (der "Fonds" bzw. die "Gesellschaft") handelnd für seinen Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfolio" (auch der "Teilfonds", wobei die Gesellschaft, sofern sie für den Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfolio" handelt, als die "Emittentin" bezeichnet wird) hat zum Datum dieses Basisprospekts 93.100 (in Worten: dreiundneunzig tausend einhundert) festver- zinsliche Inhaberschuldverschreibungen nach deutschem Recht (ISIN: XS2242752348, die "Wertpapiere") im Gesamtnennbetrag von Euro ("EUR") 93.100.000 (in Worten: dreiund- neunzig Millionen einhunderttausend Euro) begeben. Diese Wertpapiere wurden zum Handel am regulierten Markt im sog. Professional Segment der Luxemburger Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg) zugelassen. Die Emittentin beabsichtigt, weitere Wertpapiere zu begeben und diese weiteren Wertpapiere mit den bereits begebenen und ausstehenden Wertpapieren mit der ISIN XS2242752348 zu- sammenzuführen, so dass diese mit ihnen eine einheitliche Emission bilden (Aufstockung). Im Fall einer Aufstockung wird die Emittentin, die Zulassung der zusätzlich begebenen Wertpa- piere zur amtlichen Notierung (cote officielle) an der Luxemburger Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg) und ihre Zulassung zum Handel am regulierten Markt im sog. Professional Segment der Luxemburger Wertpapierbörse beantragen. Der Gesamtnennbetrag sämtlicher Wertpapiere wird bis zu EUR 400.000.000 (in Worten: vierhundert Millionen Euro) betragen. Zu diesem Zweck hat die Emittentin diesen Basisprospekt im Sinne von Artikel 2 lit. s und Artikel 8 der Prospektverordnung erstellt und veröffentlicht. Für die jeweils begebenen Wert- papiere werden jeweils endgültige Bedingungen ("Endgültige Bedingungen") erstellt. Diese enthalten die Informationen, die erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe von Wertpapieren unter diesem Basisprospekt festgelegt werden können. Der Basisprospekt einschließlich etwa- iger Nachträge sowie die jeweiligen Endgültigen Bedingungen werden durch die Emittentin auf der offiziellen Website der Luxemburger Wertpapierbörse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlicht. Eine detaillierte Beschreibung des Basisprospekts, insbesondere seines Aufbaus und seiner Funktionsweise, findet sich in Kapitel "F. Allgemeine Informationen zu den Wertpapieren" unter Abschnitt "1. Angaben über die Wertpapiere" auf Seite 74 ff. dieses Prospekts. Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin der Wertpapiere ist EOF ...