Handbuch Musterklauseln

Handbuch. 11.1 Sofern dem Kunden ein Handbuch für die Ladegeräte geliefert wird, behält sich Xxxxxx das Recht vor, eine Gebühr für jedes weitere vom Kunden angefor- derte Handbuch zu verlangen. Xxxxx xxx Xxxxxx erstellte Handbuch unterliegt den IP-Rechten von Xxxxxx und somit den Bestimmungen von Artikel 17.
Handbuch. Das Handbuch ist vollständig in elektronischer Form als Online- Hilfe oder als Download im Kundenbereich des Lizenzgebers und somit für jeden Anwender uneingeschränkt verfügbar.
Handbuch. Das Handbuch ist vollständig in elektronischer Form auf dem Datenträger und somit für jeden Anwender uneingeschränkt verfügbar.
Handbuch. Die einzelnen Masken und Funktionalitäten sind ausführlich unter Xxxxx://xxxx.xxxxxxx.xx/xxxx-xx-xx unter dem Menüpunkt Dokumentationen verfügbar. Das Handbuch wird laufend aktualisiert. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 7.12.201019.1.2011 Anhang 7 Web-Frontend Seite 9897 von 107106

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.