Lieferung der Vertragssoftware Musterklauseln

Lieferung der Vertragssoftware. (1) Die Vertragssoftware wird dem Kunden auf elektronischem Wege bereitgestellt („elektronische Lieferung“).
Lieferung der Vertragssoftware. (1) Die Vertragssoftware nebst ggfs. dazugehörigen Lizenzschlüssel wird dem Kunden auf elektronischem Wege bereitgestellt („elektronische Lieferung“).
Lieferung der Vertragssoftware. (1) Die nebst ggfs. dazugehörigen Lizenzschlüssel wird dem Kunden auf elektronischem Wege bereitgestellt („elektronische Lieferung“).

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.