Lieferung der Vertragssoftware. (1) Die nebst ggfs. dazugehörigen Lizenzschlüssel wird dem Kunden auf elektronischem Wege bereitgestellt („elektronische Lieferung“).
Lieferung der Vertragssoftware. (1) Die Vertragssoftware wird dem Kunden auf elektroni- schem Wege bereitgestellt („elektronische Lieferung“).
Lieferung der Vertragssoftware. (1) Die Vertragssoftware nebst ggfs. dazugehörigen Lizenzschlüssel wird dem Kunden auf elektronischem Wege bereitgestellt („elektronische Lieferung“).