Vertragsabschluß Musterklauseln

Vertragsabschluß. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Vertragsabschluß. Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat das Wasser- versorgungsunternehmen den Vertragsabschluß dem Kun- den unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Wird die Bestäti- gung mit automatischen Einrichtungen angefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Vertragsbestäti- gung ist auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen hin- zuweisen.
Vertragsabschluß. 2.1. Die Angebote von GERÜSTBAU GEMEINHARDT sind freibleibend. Die Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von GERÜSTBAU GEMEIN- HARDT. 2.2. Der Auftraggeber ist zwei Wochen ab Zugang seiner Bestellung bei GERÜSTBAU XXXXXXXXXXX an diese gebunden. 2.3. Die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses bzw. nachträglicher Ergän- zungen oder Abänderungen des Vertrages hängt von der Genehmi- gung der Geschäftsleitung von GERÜSTBAU GEMEINHARDT oder der Genehmigung eines von der Geschäftsleitung für das konkrete Ver- tragsverhältnis bevollmächtigten Mitarbeiters ab. 2.4. Ein verbindlicher Auftrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von GERÜSTBAU GEMEINHARDT zustande. Diese erfolgt grundsätzlich schriftlich. Bei Abweichungen vom Angebot kommt der Auftrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung von GERÜSTBAU GEMEINHARDT zustande, wenn der Auftraggeber dieser binnen 10 Arbeitstagen nach Zugang nicht widerspricht und GERÜSTBAU GEMEINHARDT in der Auftragsbestätigung auf die Rechtsfolge des Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. 2.5. Werden während der Gerüsterstellung Änderungen vom Auftrag durch den Auftraggeber gewünscht, bestätigt GERÜSTBAU GEMEINHARDT diese per Auftragsbestätigung. Sollte der Auftraggeber mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht einverstanden sein, hat er dieser binnen 3 Arbeitstagen zu widersprechen. Tut er dies nicht, so gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als beauftragt, wenn GERÜSTBAU GEMEIN- HARDT auf die Rechtswirkung des Schweigens in der Auftragsbestäti- gung hingewiesen hat. Vor Ablauf der 3 Arbeitstage hat GERÜSTBAU GEMEINHARDT mit der Ausführung der gewünschten Änderung nur dann zu beginnen, wenn der Auftraggeber den Auftrag gegenüber der Geschäftsleitung von GERÜSTBAU GEMEINHARDT oder gegenüber dem für das konkrete Vertragsverhältnis bevollmächtigten Mitarbeiter zuvor ausdrücklich genehmigt hat. 2.6. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß die Gerüsterstellung ohne erschwerende Umstände möglich ist und insbesondere der Aufstellungsort mit Lastenfahrzeugen unmittelbar angefahren werden kann. Erschwerende Umstände und darauf zurückzuführende beson- dere Leistungen von GERÜSTBAU GEMEINHARDT sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in den Vertragspreisen nicht mit ent- halten und werden grundsätzlich gesondert berechnet. Dies gilt z.B. für Umhängen auf andere Verankerungspunkte, d.h. Umänderung der Ge- rüstbefestigungen nach Fertigstellung der Gerüste, Herstellung von Überbrückungen und Umbauten nach vertragsgemäßer Erstellu...
Vertragsabschluß. 1. Unsere sämtlichen Leistungen (auch Provisions- und Vermittlungs- geschäfte) erfolgen, auch bei Angleichungsgeschäften, ausschließlich auf Grund nachfolgender allgemeiner Geschäfts bedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von dem Geschäftsführer der GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt, wenn irgendwelche Eigenschaften eines Vertragsgegenstandes zugesichert werden sollen. Aufträge und Abmachungen unserer Vertreter bedürfen zu deren Gültigkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Geschäftsführers. Einkaufsbedingungen des Käufers oder entgegenstehende Bedingungen in den AGBs des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2.Unsere Angebote sind freibleibend. Das Vertragsangebot des Kunden gilt als von uns angenommen, wenn wir es nicht durch Erklärung gegenüber dem Kunden, die binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang bei uns dem Kunden zugehen muß, ausdrücklich ablehnen. II.Zahlungsbedingungen 1.Die Zahlung hat - falls vertraglich nichts abweichendes vereinbart wurde - ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, daß wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 2. Bei Fristüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. 3. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, ihn unabhängig der Laufzeit etwa erhaltener Wechsel fällig zu stellen. 4.Gerät der Vertragspartner in Zahlungsrückstand, der auf Gefährdung unserer Forderung hindeutet, so sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Vertragspartners zu betreten und die Ware zurückzuholen. Die Rücknahme der Xxxx stellt kein Rücktritt vom Vertrag dar. 5. In den Fällen der Ziffern 3. und 4. können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen. 6. Die in den Ziffern 3.-5. genannten Rechtsfolgen kann der Vertragspartner durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. 7.Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleib...
Vertragsabschluß. Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat das Fernwärmeversorgungsunternehmen den Vertragsabschluß dem Kunden unverzüglich schriftlich zu bes tätigen. Wird die Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen hinzuweisen.
Vertragsabschluß. 1. Der Vertrag ist abgeschlossen sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonst. Leistungen bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. 2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt. 3. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. 4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Xxxx und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Xxxx nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht. 5. Bei Onlinebuchungen kommt der Vertrag mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht.
Vertragsabschluß. (zu § 2 AVB Wasser V) 1. Die Stadtwerke Lebach GmbH & Co. KG (im folgenden SWL genannt) ist bereit, auf Antrag des Anschlußnehmers zu den nachstehenden ergänzenden Bedingun- gen einen Versorgungsvertrag abzuschließen. 2. Die Bereitschaft gilt nicht, wenn der Anschluß oder die Versorgung wegen der La- ge des Grundstückes oder aus sonstigen technischen oder betriebswirtschaftli- chen Gründen im Einzelfall Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. Erfolgt trotzdem ein Anschluß, so hat der Antragsteller neben den Kosten nach IV, V und VIII, die für diesen Anschluß und seine Versorgung zusätzlich erwachsende Kosten zu übernehmen oder auf Verlangen hierfür Sicherheit zu leisten. Der Anschluß kann versagt werden, wenn die Abwasser des zu versorgenden Grundstückes zu einer Gefährdung der Wasserleitung führen können. 3. Die SWL schließt grundsätzlich den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer des anzuschließenden Grundstückes ab; in besonders begründeten Fällen kann sie jedoch Xxxxxx, Pächter, Erbbauberechtigte, Nießbraucher u. a. als Vertragspartner zulassen. 4. Als Grundstück im Sinne dieser Bedingungen gilt ohne Rücksicht auf die Grund- buchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet. Bei Anschlüssen, die über Privatgrundstücke führen, die nicht dem Anschluss- nehmer gehören, erfolgt ein Anschluß nur, wenn dingliche Sicherheiten zugunsten der Wasserleitung auf diesem Grundstück eingetragen werden. 5. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere zum dauernden Aufenthalt bestimmte Gebäude, so können für jedes dieser Gebäude, insbesondere dann, wenn ihnen eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, die für Grundstücke maßgeblichen Bedin- gungen angewandt werden. 6. Tritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungsei- gentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, so wird der Versorgungs- vertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümerge- meinschaft verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevoll- mächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, für und gegen die Wohnungseigentümer mit der SWL abzuschließen, insbesonde- re personelle Veränderungen, welche die Haftung der Wohnungseigentümer be- rühren, der SWL unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Vertreter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegeben Erklärungen auch fü...
Vertragsabschluß. 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. 2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.
Vertragsabschluß. 1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. 2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. 3. Abweichend von Ziff. 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn • der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder • der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder • der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
Vertragsabschluß. Der Abwasserbeseitigungsvertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise abgeschlossen worden, hat der WV den Vertragsabschluss dem Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Wird die Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf diese dem Vertrag zugrundeliegende AEB hinzuweisen.