Lizenzarten Musterklauseln

Lizenzarten. 4.1 Nodelock-Lizenz: Erwirbt der Kunde eine Nodelock-Lizenz, so ist die Installation und Nutzung der Software auf einen einzelnen Kundencomputer beschränkt. Die Anzahl der Ziel Host ID´s darf die Anzahl der gekauften Nodelock-Lizenzen nicht überschreiten. Nur sich am Installationsort befindende zugelassene Nutzer dürfen auf gemäß einer Nodelock-Lizenz lizenzierte Software zugreifen und diese verwenden. 4.2 Named User-Xxxxxx: Erwirbt der Kunde eine Named User-Lizenz, sind Zugriff auf und Nutzung der Software auf namentlich benannte Nutzer beschränkt. Jeder explizit namentlich benannte Nutzer muss während der gesamten Zeit, in der er als solcher benannt ist, die definierten Kriterien für einen „zugelassenen Nutzer“ erfüllen. Gruppenlogins oder gemeinsame Logins sind streng untersagt. Zusätzlich zu allen anderen in dieser Vereinbarung genannten Beschränkungen darf, sofern im Order Schedule nicht anders bestimmt ist, auf die Software, die über eine Named User-Lizenz lizensiert wurde nur in dem Land zugegriffen werden, in dem sich auch der Installationsort befindet.
Lizenzarten. Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag hängen von der Lizenzart Ihrer Softwareversion ab: 2.1. Free Home Lizenz und Free Home (Plus) Lizenz
Lizenzarten. Die vom Abnehmer vereinbarte Lizenz hat je nach gewählter Lizenzart die nachfolgende Bedeutung. Für die in den Lizenzarten verwandten Begriffe gelten die Definitionen in diesen AGB-ME und im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. 3.1. Medium ohne Vorführrecht und Verleih (OV) Das einfache, zeitlich befristete oder unbefristete Recht, das auf einem physischen Datenträger (DVD o.ä.) befindliche Medium im Lizenzgebiet zur Nutzung durch berechtigte Nutzer bereitzustellen, ohne dieses an Nutzer zu „verleihen” oder das Medium „vorzuführen”. 3.2. Medium mit Verleihrecht ohne öffentliches Vorführrecht (V) Das einfache, zeitlich befristete oder unbefristete Recht, das auf einem physischen Datenträger (DVD o.ä.) befindliche Medium im Lizenzgebiet durch physischen „Verleih“ an berechtigte Nutzer zur Nutzung zu überlassen, jedoch ohne das Recht, das Medium „vorzuführen”. 3.3. Medium mit Verleihrecht und öffentlichem Vorführrecht (V+Ö) Das einfache, zeitlich befristete oder unbefristete Recht, das auf einem physischen Datenträger (DVD o.ä.) befindliche Medium im Lizenzgebiet durch physischen „Verleih“ an berechtigte Nutzer zur Nutzung zu überlassen mit dem Recht, das Medium nichtgewerblich öffentlich vorzuführen.
Lizenzarten. Jede gewährte Software-Lizenz unterliegt gewissen Einschränkungen, abhängig von der Lizenzart. Die gewährte Lizenzart wird in den Kundenvereinbarungen angegeben. Die am häufigsten ge- währten Lizenzarten sind folgende (wenngleich auch andere Arten mit anderen Einschränkungen in den Kundenvereinbarungen angegeben werden können):
Lizenzarten. Folgende Lizenzarten bzw. Lizenzstufen können unter Beachtung der altersspezifischen Regelungen (siehe auch Wettbewerbsbestimmungen für die einzelnen Disziplinen bzw. der Qualifikationskriterien) beantragt werden:

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  • Lizenz Der Anbieter gewährt Ihnen eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Lösung und der Dokumentation während des vereinbarten Zeitraums, der in den geltenden Bedingungen angegeben ist, einschließlich aller Verlängerungen oder Erneuerungen (die„Abonnementlaufzeit“), unter der Voraussetzung, dass Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Wegfall des versicherten Risikos Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.