Professional Lizenzen Musterklauseln

Professional Lizenzen. Wenn Sie die erweiterte Funktionen von Speak-A-Message nutzen wollen oder eine gewerbliche Einrichtung, wie unten definiert, sind oder die Software für kommerzielle Zwecke nutzen, einschließlich - aber nicht beschränkt auf – den Arbeitsplatz, müssen Sie eine der Professional-Lizenzen erwerben. Eine gewerbliche Einrichtung ist jede eingetragene juristische Person, Gesellschaft, Organisation oder Institution jeglicher Art - ob zur Generierung von Gewinnen oder zu gemeinnützigen Zwecken. Es gibt 2 verschiedene Professional-Lizenzen:
Professional Lizenzen. Für die Professional-Lizenzen gelten folgenden Bestimmungen: Inventivio GmbH sichert zu, dass die Software im wesentlichen mit den Spezifikationen der Dokumentation übereinstimmt. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf die Nutzung der Software in einer Weise, die nicht in der Dokumentation erfasst wird (z.B.. durch den Aufruf undokumentierter Funktionen, oder Nichtbeachtung dokumentierter Beschränkungen). Inventivio GmbH garantiert, dass sie Eigentümer der Software ist und das Recht hat, die Software an Sie zu lizensieren, und dass die Software nicht gegen das Recht aus geistigem Eigentum Dritter verstößt. In dem Fall, daß die unveränderte lizensierte Software diese eingeschränkte Gewährleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung nicht genügt, wird Inventivio GmbH unverzüglich, auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen, (a) eine Korrektur oder einen Workaround für den reproduzierbaren Fehler, der von Ihnen gemeldet wurde, sowie eine aktualisierte Version der lizenzierten Software bereitstellen, oder (b) die Lizenzgebühr die aufgrund dieser Vereinbarung gezahlt wurde, erstatten. In diesem Fall werden Sie unverzüglich die Nutzung und Verbreitung der Software beenden. Wartungs-Updates der lizensierten Software bewirken keine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Inventivio GmbH übernimmt keine Garantie für Produkte von Dritten, die in der lizenzierten Software enthalten sein können. Solche Produkte werden auf einer "Istzustand"-Basis bereitgestellt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.