Lizenzerteilung an Sie Musterklauseln

Lizenzerteilung an Sie. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung aller anwendbaren Bestimmungen und Ihrer Zahlung der Gebühren gewährt Ihnen Adobe während Ihrer Lizenzlaufzeit eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche und weltweit geltende Lizenz für (A) den Zugriff auf die Services über die entsprechenden Schnittstellen und (B) die interne Verwendung und Verteilung von Berichten innerhalb Ihres Unternehmens, die ausschließlich zu Ihrer Nutzung der Services für Ihre internen Vorgänge bestimmt sind.
Lizenzerteilung an Sie. (A) Adobe gewährt Ihnen eine widerrufliche Lizenz zur (1) Nutzung und Reproduktion der Entwicklertools für die Entwicklung und das Testen Ihrer Entwicklersoftware sowie (2) Verteilung der Entwicklertools (oder Teile davon) ausschließlich in und mit Ihrer genehmigten Entwicklersoftware nur in Objektcodeform, vorbehaltlich der Genehmigungsrechte in Ziffer 5 (Vertrieb der Entwicklersoftware). Die vorstehende Lizenzgewährung gilt nicht für Vorabversionen von Entwicklertools. In Ziffer 9 (Vorabversionen von Entwicklertools) finden Sie Bedingungen für die Nutzung von Vorabversionen von Entwicklertools. (B) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in der Dokumentation oder bestimmten Lizenzen (insbesondere der Zusätzlichen Bedingungen) gewährt Adobe Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Verwendung der Inhaltsdateien zum Zweck der Endnutzung (d. h. der von Ihnen erstellten abgeleiteten Programme oder Produkte), in die die Inhaltsdateien oder Ableitungen daraus eingebettet sind und die zur Nutzung durch Sie („Endnutzung“) vorgesehen sind. Sie dürfen die Inhaltsdateien vor dem Einbetten in die Endnutzung verändern. Sie dürfen Inhaltsdateien nur dann reproduzieren und verbreiten, wenn eine Endnutzung vorliegt. Unter keinen Umständen dürfen Sie die Inhaltsdateien jedoch auf einer eigenständigen Basis verbreiten, wenn dabei der Definitionsumfang der Endnutzung überschritten wird.

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  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.