Lizenzen Musterklauseln

Lizenzen. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarungen gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (wie nachstehend definiert).
Lizenzen a) Agilent gewährt dem Kunden beim Kauf von Software eine weltweite, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung dieser Software für interne Zwecke in Übereinstimmung mit der Software zur Verfügung gestellten Dokumentation. Die Lizenzbedingungen von Agilent oder Dritten, die in einer solchen Dokumentation enthalten sind, haben Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen. Sind in der Dokumentation keine Lizenzbedingungen enthalten, erhält der Kunde das Recht, eine Kopie der Software auf einem Gerät oder Instrument zu nutzen oder so zu nutzen, wie dies im Angebot sonst angegeben ist.
Lizenzen. Sollte im Rahmen der HSS Software durch den Kunden eingesetzt werden, gelten die der Software beigefügten Lizenzbedingungen. ,,Software” umfasst sowohl Software, die lokal auf den Systemen des Endkunden installiert wird, als auch Software, auf die seitens des Endkunden per Fernzugriff via Internet oder auf andere Weise zugegriffen wird (z.B. Websites und Internetportale). Sollte der Software keine Lizenzvereinbarung beigefügt sein, unterliegt Dell Software der „Dell IT Management SaaS License Agreement & Acceptable Use Policy“ („AUP“), die unter xxx.xxxx.xxx/XXX abgerufen werden kann. Drittsoftware unterliegt den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers..
Lizenzen. Insofern Software Updates nicht Lizenzbedingungen enthalten, fallen Software Updates jeweils unter die zuletzt gewährten Lizenzbedingungen.
Lizenzen. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarungen gewährt Ihnen SUSE eine zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (wie nachstehend definiert) ausschließlich in Verbindung mit Ihren rechtmäßig erworbenen Lizenzen für SUSE Linux Enterprise Server 12 , SUSE Linux Enterprise Desktop 12 und zugehörige Produkte sowie ausschließlich für die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen. Als zugehörige Produkte gelten insbesondere: WebYaST, SUSE Linux Enterprise High Availability Extension, GEO Clustering für SUSE Linux Enterprise High Availability Extension, SUSE Linux Enterprise Real Time Extension, SUSE Linux Enterprise Point of Sale, SUSE Linux Enterprise Server für SAP-Anwendungen, SUSE Linux Enterprise Server für VMware.
Lizenzen. 11.1 Soweit sich der Auftragnehmer zur Lieferung von Software verpflichtet, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass uns die zur Nutzung der Software erforderlichen Lizenzen erteilt werden. Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt die Lizenz einschließlich der Nutzung nachfolgender neuerer Versionen und für eine Nutzung auf beliebig vielen intern von uns genutzten Rechnern (Zentraleinheit/Peripheriegeräte).
Lizenzen. Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV- Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
Lizenzen. 1. Xxxxxxxx eine Vertragspartei für die Erbringung von Postdiensten eine Lizenz vor, so macht sie Folgendes öffentlich bekannt:
Lizenzen. 2.1 Die Lizenzvereinbarung beginnt mit der Unterfertigung des Angebots durch beide Vertragsparteien.
Lizenzen. Ansprüche aus der Vergabe von Lizenzen,