Common use of Lizenzerteilung Und Bedingungen Clause in Contracts

Lizenzerteilung Und Bedingungen. 2.1 Die dem Kunden unter dem Vertrag erteilte Lizenz ist auf einen Standort beschränkt („Standortlizenz“), es sei denn, aus dem LSDA geht hervor, dass es sich bei der Lizenz um eine „Lizenz für mehrere Standorte“ oder eine „globale Lizenz für mehrere Standorte“ handelt. In Bezug auf die Standortlizenz wird der Standort im LSDA angegeben, bei Lizenzen für mehrere Standorte und globalen Lizenzen für mehrere Standorte kann es sich bei den Standorten um beliebige Standorte im Geltungsbereich handeln. Die Standorte können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SISW geändert werden. Lizenzen für mehrere Standorte und globale Lizenzen für mehrere Standorte werden gemäß der Definition im Vertrag für den Geltungsbereich erteilt. Sofern in einem LSDA nicht abweichend festgelegt, handelt es sich bei der hierunter erteilten Lizenz in Bezug auf CDa-Software um eine subskriptionsbasierte Serial License für einen Standort. 2.2 Der Lizenzschlüssel muss auf einem lizenzierten physischen Server installiert sein, der sich unter der Kontrolle des Kunden befindet. Ein Authorized User darf die CDa-Software nur verwenden, wenn er sich an einem Standort befindet, und diese Nutzung darf nur zu den im LSDA angegebenen geschäftlichen Zwecken des Kunden erfolgen. Sofern in einem LSDA nicht abweichend genehmigt, dürfen Dateien, die unter Verwendung der CDa-Software erstellt werden, nur unter der Lizenz bearbeitet werden, unter der die Datei ursprünglich erstellt wurde.

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Samples: Cd Adapco Software License Agreement