Lärmschutz Straßenverkehrslärm Musterklauseln

Lärmschutz Straßenverkehrslärm. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar nördlich der Kreuzung Xxxx-Xxxxxxx-Straße / Celler Straße / Goseriede und wird im Wesentlichen durch den hier verursachten Straßenverkehrs- lärm belastet. Weiterhin trägt auch die Straße Am Klagesmarkt südwestlich der geplanten Bauflächen zu Verkehrslärmemissionen bei, jedoch in deutlich geringerem Maße. Die derzei- tigen werktäglichen Verkehrsstärken entsprechend dem Verkehrsmodell der Landeshaupt- stadt Hannover sowie der Verkehrszählung 2009 umfassen folgende Verkehrsmengen: • Xxxx-Xxxxxxx-Straße: ca. 21.000 Kfz/24h, • Goseriede ca. 16.500 Kfz/24h, • Celler Straße ca. 28.500 Kfz/24h, • Am Klagesmarkt ca. 2.000 – 2.500 Kfz/24h (Die Verkehrsstärke der Straße Am Klagesmarkt setzt sich zusammen aus dem Zu- und Abfahrtsverkehr zu den ca. 560 derzeitigen Stellplätzen (ca. 1.120 Kfz/24h) auf dem Klagesmarkt und der Straße Am Klagesmarkt sowie dem Anliegerverkehr der bereits vorhandenen Nutzungen an der Westseite der Straße (ca. 1.000 Kfz/24h)). Die Bebauung des Klagesmarktes wird auf die Verkehrsmengen auf der Otto-Brenner- Straße, der Celler Straße und der Goseriede keinen wesentlichen Einfluss haben. Allerdings ist abzuschätzen, inwieweit die Verkehrsmenge auf der Straße Am Klagesmarkt durch die geplante Nutzung des Klagesmarktes beeinflusst wird. Gleichzeitig reduziert sich das Ver- kehrsaufkommen durch den Wegfall der ca. 323 öffentlichen Stellplätze. Die prognostizierte Verkehrsmenge für die Straße Am Klagesmarkt bezogen auf die geplan- te Nutzung setzt sich als resultierende Verkehrserzeugung wie folgt zusammen: • verbleibende ca. 234 Stellplätze auf der nördlichen Teilfläche des Klagesmarktes (Marktfläche) sowie auf der öffentlichen Verkehrsfläche der Straße Am Klagesmarkt: ca. 700 Kfz-Fahrten/Tag. • Wohnen (136 WE): ca. 500 Kfz-Fahrten/Tag, • Büro (4.600 BGF): ca. 315 Kfz-Fahrten/Tag, • Handel (2.100 BGF): ca. 170 Kfz-Fahrten/Tag, Aufgrund der eingeschränkten Abbiegemöglichkeiten an Xxxx-Xxxxxxx-Straße und Schloß- wender Straße wird von einer Verkehrsverteilung von 50 % von/nach Süden und 50 % von/nach Norden ausgegangen. Die prognostizierte Verkehrsbelastung für die Straße Am Klagesmarkt ergibt sich aus der geplanten Nutzung sowie aus den Anliegerverkehren der vorhandenen Nutzungen. Die Be- rechnungen ergeben damit Prognoseverkehre für die Straße Xx Xxxxxxxxxxx xxx 0.000 Xxx/00x, d.h. ca. 2.000 Kfz/24h. Damit liegt die zukünftige Verkehrsmenge auf der Straße Am Klagesmarkt in der gleichen Größenordnung wie die ...

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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