Common use of Mailingservice Clause in Contracts

Mailingservice. Vom Mailingauftrag umfasst ist in der Regel das Vorbereiten von Serienbriefen, Ausdrucken, Ver- packen, Adressieren, Sortieren, Falzen, Kuvertieren, Frankieren und Sortieren nach Postleidahlen. Das MBE Center ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Adressen/Dateien und das Material auf Ihre Vollständig-, Richtig- und Verwendbarkeit sowie die Stückzahlen zu überprüfen. Der Kun- de allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesedliche Bestimmungen verstoßen. Das MBE Center ist nicht verpflichtet, vor der Postaufliefe- rung die Einhaltung der jeweiligen Gewichtsgrenzen zur Ausnudung bestimmter Portogrenzen bzw. der geltenden Postbestimmungen zu überprüfen. Überzählige Materialien werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden „unfrei“ zurückgesandt. Das MBE Center ist berechtigt, einen Monat nach der Abwicklung des Auftrages nicht zurückgefordertes überzähliges Material gegen Berechnung zu entsorgen. Vom Mailing-Auftrag nicht umfasst ist die Auslieferung der von dem MBE Center erstellten Brief- sendungen bei einem Briefpostversender (im folgenden „Auslieferungsservice“). Der Ausliefe- rungsservice wird vom MBE Center nur bei besonderer Auftragserteilung des Kunden erbracht (im folgenden „Auslieferungsauftrag“). In diesem Fall unterliegt das MBE Center ausschließlich den Vorgaben des Kunden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Zeit und Umfang des Ausliefe- rungsservice. Der Kunde ist berechtigt, den Auslieferungsauftrag jederzeit zu widerrufen oder zu beschränken.

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