Farbraum Musterklauseln

Farbraum. Mit CMYK bezeichnet man die Grundfarben für den Vierfarbdruck, bei dem beliebig viele Farbtöne aus den drei hellen Farben Cyan (Hellblau), Magenta (Purpur) und Yellow (Gelb) zusammengesetzt werden. Alle drei Grundfarben zusammengemischt ergeben Schwarz (Subtraktive Farbmischung); durch Rastern der Teilfarben lassen sich alle Farbtöne und Helligkeitsstufen erzeugen. K steht für Schwarz (Key) als vierte Druckfarbe, da es sich in der Praxis als besser erwiesen hat, dunkle Konturen und Texte mit Xxxxxxx zu drucken. Deshalb spricht man vom Vierfarbendruck. Auch Xxxxxxxxxxx arbeiten nach diesem Verfahren und benötigen deshalb vier Farbpatronen. CMYK Die farbige Druckdatei, die das Bild wiedergibt, wird wie gewohnt in CMYK angelegt. UV Lack glänzend = weiß UV Lack matt = 100% K Die Lackdatei muss in Schwarz-Weiß angelegt werden, wobei hier Weiß den glänzenden UV Lack darstellt und alle matten Flächen mit 100% K angelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Datenanlage unbedingt, dass Lackdatei und Druckdatei im gleichen Format an- gelegt sind und 100% aufeinander passen müssen. Sobald die Lackdatei etwas verschoben ist, kann der richtige Effekt verloren gehen. Die zusätzliche Veredelung von zwei Lackdarstellungen (glänzender und matter Lack) kann selbst auf einer unbedruckten/einfarbigen Fläche zu sehr interessanten Ton in Ton Effekten führen: CMYK UV Lack glänzend = weiß UV Lack matt = 100% K FTP-Versandservice („FTP Shipments“) Anleitung zur Nutzung FTP-Versandservice („FTP Shipments“) Anleitung zur Nutzung Inhalt:

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  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.