Marketingmaßnahmen Musterklauseln

Marketingmaßnahmen. Der Verantwortliche verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke des Direktmarketings, sofern er dazu berechtigt ist, und übermittelt Ihre Daten in diesem Zusammenhang an Auftragsver- arbeiter und Dienstleister (z.B. aus den Branchen: (Online-) Marketing, Druck, Logistik und Markt- und Meinungsforschung), soweit – dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Datenverarbeitung ist insbesondere erforderlich, um Ihnen die auf Sie zugeschnittenen Angebote zeitnah und zuverlässig zukommen lassen zu können; und sonstige Empfänger nur, soweit – dies von Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) umfasst ist. Für die zu Marketingmaßnahmen genutzten Daten gelten die allgemeinen Speicherfristen (siehe Ziff. 2).
Marketingmaßnahmen. MT bietet gegen Entgelt verschiedene Marketingmaßnahmen an, die die Bekanntheit von beworbenen Veranstaltungen und den Absatz von Tickets über MT fördern sollen. Das Marketingangebot wird über die online einsehbaren Mediadaten von MT abgebildet. 9.6.1 E-Mailings sind per E-Mail versandte Newsletter, die auf eine oder mehrere Veranstaltungen eines oder mehrerer Veranstalter hinwei- sen, an Empfänger, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in die werbliche Ansprache eingewilligt haben. a) Allgemeine E-Mailings unter Verwendung des MT-Adresspools: MT verwendet hierzu E-Mail-Adressen von Interessenten, die diese zu dem Zweck und mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung, Informationen zu Veranstaltungen im MT-Vertrieb zu erhalten, auf dem Portal von MT, auf entsprechende Frage von Mitarbeitern des MT-Callcenters oder bei sonstigen Anlässen (insbesondere Gewinnspielen) an- gegeben haben. Der MT-Adresspool ist von personenbezogen Daten, die beim Ticketverkauf oder der Ticketreservierung im Ticketver- triebssystem hinterlegt werden, getrennt. b) Endkunden-E-Mailings unter Verwendung von im Ticketvertriebssystem hinterlegten Adressdaten: Diese können (i) von Veranstal- tern zum einen an die Adressen von Ticketerwerbern für die von ihnen früher durchgeführten Veranstaltungen beauftragt werden. Es können (ii) auch die E-Mail-Daten von Ticketerwerbern für Veranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter genutzt werden, soweit keine Newsletter für einzelne Veranstalterversandt werden. 9.6.2 Postmailings sind der postalische Versand von Werbung für eine oder mehrere Veranstaltungen eines oder mehrerer Veranstalter. Diese können im Hinblick auf die dazu von MT zu verwendenden Adressdaten nur in zwei Formen durchgeführt werden. a) Allgemeine Postmailings unter Verwendung des MT-Adresspools: Der MT-Adresspool besteht zum einen aus Adressdaten von Interessenten, die diese zu dem Zweck und mit ihrer ausdrücklichen Einwil- ligung, Informationen zu Veranstaltungen im MT-Vertrieb zu erhalten, auf dem Portal von MT, auf entsprechende Frage von Mitarbeitern des MT-Callcenters oder bei sonstigen Anlässen (insbesondere Gewinnspielen) unabhängig von einem konkreten Ticketerwerb angege- ben haben. Des Weiteren umfasst der MT-Adresspool Adressdaten von Endkunden, soweit die werbliche Verwendung mit Zustimmung des Veran- stalters erfolgt, zu dessen Veranstaltung der Endkunde ein Ticket erworben hat. Hat ein Endkunde Tickets für Veranstaltungen mehrerer Veranstalter über MT erworben, genügt...
Marketingmaßnahmen. Der AN kündigt die Veranstaltungen im Auftrag der BGE in geeigneter Weise in den Orten an. Anzeigenschaltungen in der Lokalpresse und Stadtmagazinen sind dabei grundsätzlich nicht vorgesehen. Einzelheiten sind im Punkt 1.4 der Anlage A beschrieben und werden im Kick-Off-Termin weiter spezifiziert. Die Erstellung der Produkte erfolgt in enger Abstimmung mit dem AG. Die Freigabe der Produkte erfolgt allein durch den AG. • Zur Ankündigung sowie weiteren Bewerbung der Veranstaltungen erstellt der AN ein Marketingkonzept und stimmt dieses mit den AG ab. Für die Umsetzung der Maßnahmen stellt der AG dem AN ein Marketing-Budget gem. Punkt 1.4 der Anlage A bereit. Die Freigabe der einzelnen Maßnahmen erfolgt ausschließlich durch den AG. Der AN weist jegliche Umsetzung einer Maßnahme mit einer aussagekräftigen und detaillierten Kostenaufstellung in Form von Angeboten, Rechnungen und Quittungen etc. nach. • Der AG ist berechtigt, einzelne Aufgaben dieser Leistungsbeschreibung an einen weiteren Dienstleister, z. B. eine Grafikagentur zu übertragen.