Marketingmaßnahmen Musterklauseln

Marketingmaßnahmen. Der Verantwortliche verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke des Direktmarketings, sofern er dazu berechtigt ist, und übermittelt Ihre Daten in diesem Zusammenhang an Auftragsver- arbeiter und Dienstleister (z.B. aus den Branchen: (Online-) Marketing, Druck, Logistik und Markt- und Meinungsforschung), soweit – dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Datenverarbeitung ist insbesondere erforderlich, um Ihnen die auf Sie zugeschnittenen Angebote zeitnah und zuverlässig zukommen lassen zu können; und sonstige Empfänger nur, soweit – dies von Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) umfasst ist. Für die zu Marketingmaßnahmen genutzten Daten gelten die allgemeinen Speicherfristen (siehe Ziff. 2).
Marketingmaßnahmen. Der AN kündigt die Veranstaltungen im Auftrag der BGE in geeigneter Weise in den Orten an. Anzeigenschaltungen in der Lokalpresse und Stadtmagazinen sind dabei grundsätzlich nicht vorgesehen. Einzelheiten sind im Punkt 1.4 der Anlage A beschrieben und werden im Kick-Off-Termin weiter spezifiziert. Die Erstellung der Produkte erfolgt in enger Abstimmung mit dem AG. Die Freigabe der Produkte erfolgt allein durch den AG. • Zur Ankündigung sowie weiteren Bewerbung der Veranstaltungen erstellt der AN ein Marketingkonzept und stimmt dieses mit den AG ab. Für die Umsetzung der Maßnahmen stellt der AG dem AN ein Marketing-Budget gem. Punkt 1.4 der Anlage A bereit. Die Freigabe der einzelnen Maßnahmen erfolgt ausschließlich durch den AG. Der AN weist jegliche Umsetzung einer Maßnahme mit einer aussagekräftigen und detaillierten Kostenaufstellung in Form von Angeboten, Rechnungen und Quittungen etc. nach. • Der AG ist berechtigt, einzelne Aufgaben dieser Leistungsbeschreibung an einen weiteren Dienstleister, z. B. eine Grafikagentur zu übertragen.
Marketingmaßnahmen. MT bietet gegen Entgelt verschiedene Marketingmaßnahmen an, die die Bekanntheit von beworbenen Veranstaltungen und den Absatz von Tickets über MT fördern sollen. Das Marketingangebot wird über die online einsehbaren Mediadaten von MT abgebildet. 9.6.1 E-Mailings sind per E-Mail versandte Newsletter, die auf eine oder mehrere Veranstaltungen eines oder mehrerer Veranstalter hinwei- sen, an Empfänger, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in die werbliche Ansprache eingewilligt haben. a) Allgemeine E-Mailings unter Verwendung des MT-Adresspools: MT verwendet hierzu E-Mail-Adressen von Interessenten, die diese zu dem Zweck und mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung, Informationen zu Veranstaltungen im MT-Vertrieb zu erhalten, auf dem Portal von MT, auf entsprechende Frage von Mitarbeitern des MT-Callcenters oder bei sonstigen Anlässen (insbesondere Gewinnspielen) an- gegeben haben. Der MT-Adresspool ist von personenbezogen Daten, die beim Ticketverkauf oder der Ticketreservierung im Ticketver- triebssystem hinterlegt werden, getrennt. b) Endkunden-E-Mailings unter Verwendung von im Ticketvertriebssystem hinterlegten Adressdaten: Diese können (i) von Veranstal- tern zum einen an die Adressen von Ticketerwerbern für die von ihnen früher durchgeführten Veranstaltungen beauftragt werden. Es können (ii) auch die E-Mail-Daten von Ticketerwerbern für Veranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter genutzt werden, soweit keine Newsletter für einzelne Veranstalterversandt werden. 9.6.2 Postmailings sind der postalische Versand von Werbung für eine oder mehrere Veranstaltungen eines oder mehrerer Veranstalter. Diese können im Hinblick auf die dazu von MT zu verwendenden Adressdaten nur in zwei Formen durchgeführt werden. a) Allgemeine Postmailings unter Verwendung des MT-Adresspools: Der MT-Adresspool besteht zum einen aus Adressdaten von Interessenten, die diese zu dem Zweck und mit ihrer ausdrücklichen Einwil- ligung, Informationen zu Veranstaltungen im MT-Vertrieb zu erhalten, auf dem Portal von MT, auf entsprechende Frage von Mitarbeitern des MT-Callcenters oder bei sonstigen Anlässen (insbesondere Gewinnspielen) unabhängig von einem konkreten Ticketerwerb angege- ben haben. Des Weiteren umfasst der MT-Adresspool Adressdaten von Endkunden, soweit die werbliche Verwendung mit Zustimmung des Veran- stalters erfolgt, zu dessen Veranstaltung der Endkunde ein Ticket erworben hat. Hat ein Endkunde Tickets für Veranstaltungen mehrerer Veranstalter über MT erworben, genügt...

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  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert odergelöscht werden können Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Klare Zuständigkeiten für Löschungen

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.