Common use of Maßnahmen der Versicherer Clause in Contracts

Maßnahmen der Versicherer. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen einer versicherten Person und dem Anspruchsteller oder dessen Rechtsnachfolger, so führen die Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Person. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gelten die Versicherer auch außergerichtlich als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben.

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Samples: Gruppenversicherungsvertrag, Sportversicherung

Maßnahmen der Versicherer. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen einer versicherten Person und dem Anspruchsteller oder dessen Rechtsnachfolger, so führen füh- ren die Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Person. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gelten die Versicherer auch außergerichtlich außerge- richtlich als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches ihm zweckmäßig zweckmä- ßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben.

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Samples: Gruppenversicherungsvertrag

Maßnahmen der Versicherer. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen einer versicherten Person und dem Anspruchsteller oder dessen Rechtsnachfolger, so führen die Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Person. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gelten die Versicherer auch außergerichtlich als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruches ihm ihnen zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen Per- sonen abzugeben.

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Samples: Sportversicherung