D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung gewährt Mitglieder des Vorstandes, GeschäLsführern und weiteren vom Versicherungsschutz erfassten Personen die Absicherung ihres persönlichen HaLungsrisikos, wenn sie wegen einer zur Last gelegten, fahrlässig begangenen Pflichtverletzung von einem Dritten oder der eigenen Organisation für einen Verursachten Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.
D&O-Versicherung. ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und ERGO Versicherung AG
D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die Organe (z. B. Vorstände) und Ge- schäftsführer. Der Vertrag gilt für den Landesverband und alle ihm angeschlossenen Vereine bzw. Verbände, die ein- getragen sind (e. V.). Die Eingrenzung auf e. V. besteht deswegen, da eine D&O-Versicherung nur für juristische Per- sonen zur Verfügung gestellt werden kann, weil es hier eine gesetzlich normierte Organhaftung gibt. Bei nicht rechts- fähigen Vereinen gibt es kein vergleichbares Haftungsregime. Die Haftung des Organs für seine Vereinstätigkeiten erfolgt bei Pflichtverstößen mit dem gesamten Privatvermögen, und zwar unbegrenzt und persönlich. Die Haftung erfolgt dabei gegenüber dem Verein bzw. dem Verband (sogenann- te Innenhaftung) wie auch gegenüber Dritten (sogenannte Außenhaftung). Auch Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger versenden persönlich adressierte Bescheide an Organe, wenn Steuern bzw. Beiträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden (§§ 34, 69 Abgabenordnung). Die D&O-Versicherung schützt somit im Rahmen und Umfang der Bedingungen die Organe (Vorstände etc.) und alle weiteren, mitversicherten Personen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit aus ihrer Vereinstätigkeit bei Schäden, die • einem externen Dritten entstehen (Außenhaftung) • dem eingetragenen Verein (e. V.) entstehen (Innenhaftung). Ein Vorstand eines Vereins vergisst, für einen Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Der Verein wird auf Zahlung der Beiträge vom Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen. Dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten.
D&O-Versicherung. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Einbeziehung in eine D&O-Versicherung mit risikoadäquater Deckung zugesagt. Die dafür anfallenden Prämien sind von der Gesellschaft zu leisten.
D&O-Versicherung. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde von UNIQA bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine marktübliche Directors & Officers - Versicherung abgeschlossen. Die Kosten werden von UNIQA getragen.
D&O-Versicherung. Leistungen der D&O-Versicherung: • Übernahme der Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen – sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Aufwendungen • Kostenübernahme bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Versicherungssumme 1-fache Jahreshöchstleistung ( € 690 ( € 790 ( € 1.500 ( € 2.200 ( € 2.850 ( € 3.500 2-fache Jahreshöchstleistung ( € 810 ( € 910 ( € 1.725 ( € 2.530 ( € 3.280 ( € 4.025 Umsatz von € 15.000.001 bis € 50.000.000 Versicherungssumme € 000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 5.000.000 1-fache Jahreshöchstleistung --------------- ( € 890 ( € 1.800 ( € 2.500 ( € 3.150 ( € 3.800 2-fache Jahreshöchstleistung --------------- ( € 1.025 ( € 2.070 ( € 2.875 ( € 3.625 ( € 4.370 Umsatz von € 50.000.001 bis € 100.000.000 Versicherungssumme € 000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 5.000.000 1-fache Jahreshöchstleistung --------------- --------------- ( € 2.200 ( € 2.900 ( € 3.750 ( € 4.600 2-fache Jahreshöchstleistung --------------- --------------- ( € 2.530 ( € 3.335 ( € 4.315 ( € 5.290 Für höhere Versicherungs- oder Umsatzsummen quotieren wir individuell. Bitte verwenden Sie dazu den Risikofragebogen. Bedingungswerk: Dem Versicherungsvertrag liegen die D&O by Hiscox, Bedingungen 04/2014 für Österreich, die D&O by Hiscox – AVB Austria 04/2014 sowie die Besonderen Deckungsvereinbarungen gemäß Ziffer XI. dieses Antrages zu Grunde.
D&O-Versicherung. Die Deutsche Beteiligungs AG unterhält für die Vorstandsmitglieder eine D&O- Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) mit einem Selbstbehalt, der den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht.
D&O-Versicherung. Die FUCHS PETROLUB SE hat eine D&O-Versicherung (Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung) abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats eingeschlossen ist.
D&O-Versicherung. Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Entscheidungsträger von Unternehmen und Institutionen. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, derzeit in der Fassung Markel Pro D&O 06.2019, sowie gegebenenfalls gesondert vereinbarte Besondere Versicherungsbedingungen zugrunde. Wegen Einzelheiten zum Versicherungsschutz verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen und fassen den Versicherungsschutz informationshalber wie folgt zusammen: Der Versicherungsnehmer ist der Antragsteller. Versicherte Personen sind ehemalige, amtierende und künftige Organmitglieder ohne namentliche Nennung sowie haftungsprivilegierte Arbeitnehmer, wie Generalbevollmächtigte, Prokuristen, leitende Angestellte und sonstige Verantwortungsträger. Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn sie wegen einer versicherten Tätigkeit bei dem Versicherungsnehmer, einer Tochtergesellschaft oder einem mitversicherten Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden von dem Versicherungsnehmer, der Tochtergesellschaft oder einem mitversicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
D&O-Versicherung. Die Gesellschaft wird den Geschäftsführer in eine angemessene D&O Versicherung einbeziehen, die entweder bei der Hillenbrand Inc; oder einer ihrer Tochtergesellschaften besteht. 10.