D&O-Versicherung Musterklauseln

D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro.
D&O-Versicherung. ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und ERGO Versicherung AG
D&O-Versicherung. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Einbeziehung in eine D&O-Versicherung mit risikoadäquater Deckung zugesagt. Die dafür anfallenden Prämien sind von der Gesellschaft zu leisten.
D&O-Versicherung. Die Mitglieder des Vorstands sind in die bestehende Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der Gesellschaft einbezogen. Der vereinbarte Selbstbehalt entspricht dem Mindestselbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG in der jeweils gültigen Fassung. Die nachfolgenden Regelungen zum Abfindungs-Cap und die Change-of-Control- Klausel sind Bestandteil aller Vorstandsverträge. Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird bei Neuabschluss von Vorstandsverträgen und bei der Verlängerung bestehender Vorstandsverträge darauf geachtet, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Die Berechnung des Abfindungs-Caps erfolgt auf Höhe der Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf Höhe der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr.
D&O-Versicherung. Die Gesellschaft wird den Geschäftsführer in eine angemessene D&O Versicherung einbeziehen, die entweder bei der Hillenbrand Inc; oder einer ihrer Tochtergesellschaften besteht.
D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die Organe (z. B. Vorstände) und Ge- schäftsführer. Der Vertrag gilt für den Landesverband und alle ihm angeschlossenen Vereine bzw. Verbände, die ein- getragen sind (e. V.). Die Eingrenzung auf e. V. besteht deswegen, da eine D&O-Versicherung nur für juristische Per- sonen zur Verfügung gestellt werden kann, weil es hier eine gesetzlich normierte Organhaftung gibt. Bei nicht rechts- fähigen Vereinen gibt es kein vergleichbares Haftungsregime. Die Haftung des Organs für seine Vereinstätigkeiten erfolgt bei Pflichtverstößen mit dem gesamten Privatvermögen, und zwar unbegrenzt und persönlich. Die Haftung erfolgt dabei gegenüber dem Verein bzw. dem Verband (sogenann- te Innenhaftung) wie auch gegenüber Dritten (sogenannte Außenhaftung). Auch Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger versenden persönlich adressierte Bescheide an Organe, wenn Steuern bzw. Beiträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden (§§ 34, 69 Abgabenordnung). Die D&O-Versicherung schützt somit im Rahmen und Umfang der Bedingungen die Organe (Vorstände etc.) und alle weiteren, mitversicherten Personen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit aus ihrer Vereinstätigkeit bei Schäden, die • einem externen Dritten entstehen (Außenhaftung) • dem eingetragenen Verein (e. V.) entstehen (Innenhaftung). Ein Vorstand eines Vereins vergisst, für einen Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Der Verein wird auf Zahlung der Beiträge vom Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen. Dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten.
D&O-Versicherung. Die Deutsche Beteiligungs AG unterhält für die Vorstandsmitglieder eine D&O- Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) mit einem Selbstbehalt, der den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht.
D&O-Versicherung. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde von UNIQA bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine marktübliche Directors & Officers - Versicherung abgeschlossen. Die Kosten werden von UNIQA getragen.
D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung ist eine Vermö- gensschadenhaftpflicht-Versicherung für die Organe (z. B. Vorstände) und Geschäftsführer. Der Vertrag gilt für den Landesverband und alle ihm ange- schlossenen Vereine, die eingetragen sind (e. V.). Die Eingrenzung auf e. V.
D&O-Versicherung. Leistungen der D&O-Versicherung: • Übernahme der Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen – sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Aufwendungen • Kostenübernahme bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Versicherungssumme 1-fache Jahreshöchstleistung ( € 690 ( € 790 ( € 1.500 ( € 2.200 ( € 2.850 ( € 3.500 2-fache Jahreshöchstleistung ( € 810 ( € 910 ( € 1.725 ( € 2.530 ( € 3.280 ( € 4.025 Umsatz von € 15.000.001 bis € 50.000.000 Versicherungssumme € 000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 5.000.000 1-fache Jahreshöchstleistung --------------- ( € 890 ( € 1.800 ( € 2.500 ( € 3.150 ( € 3.800 2-fache Jahreshöchstleistung --------------- ( € 1.025 ( € 2.070 ( € 2.875 ( € 3.625 ( € 4.370 Umsatz von € 50.000.001 bis € 100.000.000 Versicherungssumme € 000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 0.000.000 € 5.000.000 1-fache Jahreshöchstleistung --------------- --------------- ( € 2.200 ( € 2.900 ( € 3.750 ( € 4.600 2-fache Jahreshöchstleistung --------------- --------------- ( € 2.530 ( € 3.335 ( € 4.315 ( € 5.290 Für höhere Versicherungs- oder Umsatzsummen quotieren wir individuell. Bitte verwenden Sie dazu den Risikofragebogen. Bedingungswerk: Dem Versicherungsvertrag liegen die D&O by Hiscox, Bedingungen 04/2014 für Österreich, die D&O by Hiscox – AVB Austria 04/2014 sowie die Besonderen Deckungsvereinbarungen gemäß Ziffer XI. dieses Antrages zu Grunde.