Maßnahmen Zur Zugangskontrolle Musterklauseln

Maßnahmen Zur Zugangskontrolle. Der Zugang zu allen Computern im Büro ist durch Anmeldemasken abgesichert. Jeder Mitarbeiter hat seine eigenen Zugangsdaten zum LAN des Auftragnehmers. Die Absicherung des LAN basiert u.a. auf dem Einsatz eines AD- Controllers auf Basis von Windows 2022. Dabei wird folgende Kennwortsicherheit implementiert: • Komplexitätsvoraussetzungen: • Großbuchstaben (A bis Z) • Ziffern (0 bis 9) • Sonderzeichen (zum Beispiel: !, &, /, %) • Unicodezeichen (€, @, ®) • Kennwortchronik: • Kennwort darf sich erst nach 24 Änderungen wiederholen. • Maximales Kennwortalter: • Unbegrenzt • Minimale Kennwortlänge: • 8 Zeichen • Minimales Kennwortalter: • 2 Tage Nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität, schaltet der Bildschirm um und der Mitarbeiter muss sich erneut am Computer anmelden. Alle Computer sind mit einem aktuellen Virenschutz ausgestattet (Microsoft Defender Technologie). Dieser aktualisiert sich regelmä- ßig automatisch. Zudem nutzen wir die in Microsoft Exchange 365 integrierte Antiviren-Technologie zum Erkennen infizierter E-Mails. Alle Computer, die mit dem Internet verbunden sind, werden durch eine zentrale Hardware-Firewall geschützt sowie alle Nicht-Linux- Rechner durch die aktivierte Software-Firewall auf dem Computer. Ein Zugriff von außen (außerhalb des LAN) kann nur durch Auf- bauen einer verschlüsselten VPN-Verbindung erfolgen. Unser VPN basiert auf dem Standard L2TP over IPSec. Der Zugang zum WLAN des Auftragnehmers ist jeweils durch Kenn- wort und WPA2-Verschlüsselung abgesichert. Zudem gibt es einen getrennten Zugang für Besucher (ohne physikalische Verbindung zum LAN) und Mitarbeiter (mit Zugang zum LAN). Wir setzen keine externen Dienstleister für die Wartung der IT ein. Wir führen regelmäßige Updates der Betriebssysteme, Antiviren- Software, Web-Browser und Anwendungsprogramme durch. Der Zugang zu folgenden Cloud-Diensten, die personenbezogene Daten speichern sind jeweils durch Anmeldemasken abgesichert. • Microsoft 365 (E-Mails) • STRATO (Hosting-Provider, Webspace-Provider, HiDrive) • Hetzner (Hosting-Provider) Nur Mitarbeiter haben Zugriff auf personenbezogene Daten und dies auch nur zweckgebunden. So haben beispielsweise nur Mitar- beiter Zugriff auf die Buchhaltung, die auch Angebote oder Rech- nungen erstellen müssen. Es haben keine externen Personen oder Firmen Zugriff auf perso- nenbezogene Daten. Insbesondere setzen wir keine externen IT- Dienstleister für die direkte Wartung oder Fernwartung der Hard- ware oder Software ein.
Maßnahmen Zur Zugangskontrolle 

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.