Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Musterklauseln

Maßnahmen zur Zutrittskontrolle. 1.1 Wie werden die Gebäude, in denen die Verarbeitung stattfindet, vor unbefugtem Zutritt gesichert? (Schließverfahren, elektronische Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Einbruchssicherung, Wachpersonal, Alarmanlage, Bewegungsmelder etc.) [Schutz der Vertraulichkeit nach Artikel 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO] Bürogebäude durch Wachschutz abgesichert, elektrischer Türschließer, Transpondersystem, Sicherheitsschlösser, Schließregelungen für Bürogebäude, Büros und Tor, Absicherung des Serverraums mit Zutrittsregelung, Regelung zur Schlüsselvergabe, Videoüberwachung, ständig besetzter Empfang während der Geschäftszeiten
Maßnahmen zur Zutrittskontrolle. Das Büro des Auftragnehmers ist durch die folgenden baulichen Maßnahmen geschützt: • Sicherheitsschloss • Überwachungskameras an allen 4 Seiten des Hauses • Alarmanlage Innerhalb des Büros sind die folgenden organisatorischen Maßnah- men getroffen worden: • Serverraum ist verschlossen. Schlüssel haben nur Berechtigte. • Gedruckte Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Bestellungen etc.) sind in verschließbaren Aktenschränken verstaut. Schlüs- sel haben nur Berechtigte.