Medikamente. Dem Betreuungspersonal unserer Einrichtungen ist es nicht erlaubt, Ihrem Kind jegliche Medikamente zu geben. Eine Ausnahme stellen im Notfall lebenserhaltende Medikamente wie zum Beispiel Asthmasprays und Allergiemedikamente dar. Dafür muss eine ärztliche Bestätigung und Unterweisung schriftlich aufliegen.
Medikamente. Hat das Kind am Betreuungstag Medikamente bekommen, ist die TPP unaufgefordert davon zu unterrichten. Medikamente müssen von den Sorgeberechtigten verabreicht werden. Ausnahme: Muss das Kind aufgrund chronischer Erkrankung während der Betreuungszeit Medikamente einnehmen, so darf die TPP diese nur nach persönlicher Einweisung durch den behandelnden Arzt verabreichen.
Medikamente. 2 .1 Ärztlich verordnete Medikamente, die nicht unter die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegever- sicherung fallen, werden vom Versicherer zu 90% der verrechneten Kosten übernommen, vorausgesetzt, dass das betreffende Medikament beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die in Frage stehende Indikation registriert ist.
2 .2 Der Versicherer führt eine Liste von Medikamenten, für welche keine oder bis zu 50% der verrechneten Kosten vergütet werden. Diese Liste wird laufend angepasst und kann beim Versicherer eingesehen oder auszugs- weise einverlangt werden.
2 .3 Für Produkte, die in der Liste pharmazeutischer Prä- parate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Diese Liste wird laufend angepasst und kann beim Versicherer eingesehen oder auszugsweise einverlangt werden.
Medikamente. Hilfsmittel, die zuhause vorhanden sind
Medikamente. Die Sondervorschrift 601des Kapitels 3.3 ADR ist auch dann anwendbar, wenn die Abfälle der Medikamente nicht mehr in Handels- oder Haushaltspackungen abgepackt sind.
Medikamente. Bei der Aufnahmesituation und/oder in Krisensituationen möchte ich, dass mir zusätzlich fo l- gende Medikamente abgegeben werden: Folgende Medikamente haben mir in Krisensituationen nicht geholfen: Ich lehne die Einnahme folgender Medikamente in Krisensituationen ab: Bei der Medikamenteneinnahme, bevorzuge ich Folgendes: Tabletten Tropfen Spritzen Besonders wichtig ist mir bei der medikamentösen Behandlung Folgendes:
Medikamente. Das Fachpersonal der Kids Residence darf keinerlei Arzneimittel den Kindern verabreichen. Dies gilt auch für pflanzliche und homöopathische Mittel. Ist ein Kind auf die regelmässige Einnahme von Medikamenten angewiesen, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigte dies schriftlich der pädagogischen Leiterin mitteilen. Die Medikamente sind ausschliesslich in der Originalverpackung, zusammen mit der Packungsbeilage und den Dosierungsvorschriften vom Arzt persönlich an die pädagogische Leiterin abzugeben.
Medikamente. (außer Injektio- nen, Infusionen, Instillationen, In- halationen) Diese Leistung ist nur verordnungsfähig bei Patienten mit: - einer so hochgradigen Einschränkung der Sehfähigkeit, dass es ihnen unmög- lich ist, die Medikamente zu unterschei- den oder die Dosis festzulegen oder - einer so erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extre- mitäten, dass sie die Medikamente nicht an den Ort ihrer Bestimmung führen kön- nen oder - einer so starken Einschränkung der kör- perlichen Leistungsfähigkeit, dass sie zu schwach sind, die Medikamente an den Ort ihrer Bestimmung bringen zu können (z. B. moribunde Patienten) oder - einer so starken Einschränkung der geis- tigen Leistungsfähigkeit und Realitätsver- lust, dass die Compliance bei der medi- kamentösen Therapie nicht sichergestellt ist oder - entwicklungsbedingt noch nicht vorhan- dener Fähigkeit, die Leistung zu erlernen oder selbständig durchzuführen.
Medikamente. 1 Der Leistungserbringer kann vom Arzt verordnete Arzneimittel unter folgenden Bedingungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen: - es handelt sich um Pflichtleistungen gemäss KVG - Der Leistungserbringer verfügt über eine kantonale Zulassung als Apotheke, sofern der Kan- ton eine solche vorsieht
2 Die Abrechnung erfolgt gemäss Art. 10 und Anhang 2 dieses Vertrages.
Medikamente. 1 Ärztlich verordnete Medikamente, die nicht unter die Leistungs- pflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fallen, wer- den von der Agrisano Versicherungen AG zu 50% der verrechneten Kosten übernommen, vorausgesetzt, dass das betreffende Medi-