Medikamente Musterklauseln
Medikamente. Dem Betreuungspersonal unserer Einrichtungen ist es nicht erlaubt, Ihrem Kind jegliche Medikamente zu geben. Eine Ausnahme stellen im Notfall lebenserhaltende Medikamente wie zum Beispiel Asthmasprays und Allergiemedikamente dar. Dafür muss eine ärztliche Bestätigung und Unterweisung schriftlich aufliegen.
Medikamente. Hat das Kind am Betreuungstag Medikamente bekommen, ist die TPP unaufgefordert davon zu unterrichten. Medikamente müssen von den Sorgeberechtigten verabreicht werden. Ausnahme: Muss das Kind aufgrund chronischer Erkrankung während der Betreuungszeit Medikamente einnehmen, so darf die TPP diese nur nach persönlicher Einweisung durch den behandelnden Arzt verabreichen.
Medikamente. 2 .1 Ärztlich verordnete Medikamente, die nicht unter die Leistungspflicht der obligatorischen Kranken- pflegeversicherung fallen, werden vom Versiche- rer zu 90% der verrechneten Kosten übernom- men, vorausgesetzt, dass das betreffende Medi- kament beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die in Frage stehende Indikation registriert ist.
2 .2 Helsana führt eine Liste von Medikamenten, für welche keine oder bis zu 50% der verrechneten Kosten vergütet werden. Diese Liste wird laufend angepasst und kann bei Helsana eingesehen o- der auszugsweise einverlangt werden.
2 .3 Für Produkte, die in der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) auf- geführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergü- tung. Diese Liste wird laufend angepasst und kann bei Helsana über die Homepage abgerufen oder auszugsweise einverlangt werden.
Medikamente. Hilfsmittel, die zuhause vorhanden sind
Medikamente. Die Sondervorschrift 601des Kapitels 3.3 ADR ist auch dann anwendbar, wenn die Abfälle der Medikamente nicht mehr in Handels- oder Haushaltspackungen abgepackt sind.
Medikamente. Das Fachpersonal der Kids Residence darf keinerlei Arzneimittel den Kindern verabreichen. Dies gilt auch für pflanzliche und homöopathische Mittel. Ist ein Kind auf die regelmässige Einnahme von Medikamenten angewiesen, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigte dies schriftlich der pädagogischen Leiterin mitteilen. Die Medikamente sind ausschliesslich in der Originalverpackung, zusammen mit der Packungsbeilage und den Dosierungsvorschriften vom Arzt persönlich an die pädagogische Leiterin abzugeben.
Medikamente. Bei der Aufnahmesituation und/oder in Krisensituationen möchte ich, dass mir zusätzlich folgende Medikamente abgegeben werden: Folgende Medikamente haben mir in Krisensituationen nicht geholfen: Bei der Medikamenteneinnahme, bevorzuge ich Folgendes: ☐ Tabletten ☐ Tropfen ☐ Spritzen Besonders wichtig ist mir bei der medikamentösen Behandlung Folgendes:
Medikamente. Zahnärztliche Behandlungen
Medikamente. Die Medikamente sollen dem Pflegepersonal zur Verwaltung, Aufbewahrung und Abgabe übergeben werden. Sie werden dann zur verordneten Zeit verabreicht. Nehmen Bewohnenden ihre Medikamente selbst ein, sind sie dafür verantwortlich. Das GSZ lehnt in diesem Fall jede Haftung für nicht oder falsch eingenommene Medikamente ab.
Medikamente. Die Versorgung mit Medikamenten erfolgt durch das CADONAU. Konsiliarisch betreut durch ▇▇▇▇ ▇. ▇▇▇▇ (Apothekerin der Steinbockapotheke). Aus Gründen der Sicherheit und Organisation ist die Selbstmedikation grundsätzlich nicht möglich. Ab- weichende Regelungen müssen durch den Heimarzt und die Leitung Pflege und Betreuung genehmigt werden.
