Ambulante Behandlung Musterklauseln

Ambulante Behandlung. Die Assistance informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her.
Ambulante Behandlung. 2.1 Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland
Ambulante Behandlung. Der Versicherer informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, benennt er einen Deutsch oder Englisch spre- chenden Arzt. Der Versicherer stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
Ambulante Behandlung. Die 24-Stunden Notrufzentrale informiert auf Anfrage über die Möglichkeit ambulanter ärztlicher Versorgung, stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
Ambulante Behandlung. Bei notwendiger ambulanter Behandlung informiert die HanseMerkur auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung der versicherten Person. Soweit möglich, benennt sie einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt.
Ambulante Behandlung. Bei ambulanten Behandlungen im Ausland erstattet die Gesellschaft bis zu 100 % der Kosten:
Ambulante Behandlung. 2.1. Ärztliche Behandlung ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes ÖKK FAMILY FLEX übernimmt im Nachgang zu den Leistungen von BASIS 90 % der Kosten von Behandlungen durch KVG-Kassenärzte, die ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes des Versicherten erfolgen gemäss am Behandlungsort gültigen KVG-Tarif.
Ambulante Behandlung. Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kos- ten für › Untersuchungen und Heilbehandlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir auch die Kosten für psychologische oder psy- chotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Erst- behandlung. Die Voraussetzung dafür ist: Die Be- handlung dient dazu, posttraumatische Störungen nach einem Unfall, einem Gewaltverbrechen oder einer Naturkatastrophe am Reiseort zu vermeiden. Dies ist eine Ausnahme von dem in diesen AVB un- ter § 6 Absatz 1 Nummer 6 geregelten Leistungs- ausschluss. › Arznei-, Verband- und Heilmittel. › Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum ersten Mal notwendig sind. Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kos- ten für › ärztliche Leistungen. › allgemeine Krankenhausleistungen. › Operationen und Operationsnebenkosten. › die Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. › die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jah- ren.
Ambulante Behandlung. 2.1. Ärztliche Wahlbehandlung im Ausland 18
Ambulante Behandlung. 3.2.1. Leistungsdauer