Ambulante Behandlung Musterklauseln

Ambulante Behandlung. Die Assistance informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt, soweit möglich, einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt her.
Ambulante Behandlung. Der Versicherer informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich, benennt er einen Deutsch oder Englisch spre- chenden Arzt. Der Versicherer stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
Ambulante Behandlung. 2.1 Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland
Ambulante Behandlung. 2.1. Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland 14 2.2. Nichtärztliche Psychotherapie 14 2.2.1. Leistungsumfang 14 2.2.2. Leistungsvoraussetzung 14 2.3. Thermalbad 14 2.4. Sterilisation 14
Ambulante Behandlung. Die 24-Stunden Notrufzentrale informiert auf Anfrage über die Möglichkeit ambulanter ärztlicher Versorgung, stellt jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
Ambulante Behandlung. Bei notwendiger ambulanter Behandlung informiert die HanseMerkur auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung der versicherten Person. Soweit möglich, benennt sie einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt.
Ambulante Behandlung. Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für › Untersuchungen und Heilbehandlungen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir auch die Kosten für psychologische oder psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen einer Erstbehandlung. Die Voraussetzung dafür ist: Die Behandlung dient dazu, posttraumati- sche Störungen nach einem Unfall, einem Gewaltverbrechen oder einer Naturkatastrophe am Reiseort zu vermei- den. Dies ist eine Ausnahme von dem in diesen AVB unter § 6 Absatz 1 Nummer 6 geregelten Leistungsausschluss. › Arznei-, Verband- und Heilmittel. › Hilfsmittel in einfacher Ausführung, wenn sie zum ersten Mal notwendig sind.
Ambulante Behandlung. Bei ambulanten Behandlungen im Ausland erstattet die Gesellschaft bis zu 100 % der Kosten: 1. für medizinische Behandlungen; 2. für Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Arzneimittel gelten: Diät-, Nahrungsergänzungs- und Stärkungsmittel, Mittel zur Gewichtsabnahme, Empfängnisverhütungsmittel, Geriatrika, Mineralwasser, Badezusätze und Kosmetikprodukte; 3. für Heilmittel, das heißt: Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie medizinische Bäder. Zusatzkosten für Behandlungen in der Wohnung (z. B. Hotel, Pension) des Patienten sind nicht erstattungsfähig. Von der Erstattung ausgeschlossen sind Saunabäder, Thermalbäder und ähnliches; 4. für medizinische Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden, mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten; 5. für den medizinisch notwendigen Transport zum nächsten erreichbaren Arzt durch anerkannte Rettungsdienste. Für den Versicherten besteht freie Arztwahl, solange es sich um einen im Aufenthaltsland zur medizinischen Behandlung zugelassenen Arzt handelt. Arznei- und Verbandmittel sowie Therapien und medizinische Hilfsmittel müssen von diesem Arzt verschrieben werden. Arzneimittel sind zudem aus einer Apotheke zu beziehen. Der Mehrfachbezug eines Arzneimittels anhand desselben Rezepts muss vom behandelnden Arzt auf dem Rezept verordnet worden sein.
Ambulante Behandlung. 2.1. Ärztliche Behandlung ausserhalb des Wohn- und Arbeitsortes ÖKK FAMILY übernimmt im Nachgang zu den Leistungen von BASIS 90 % der Kosten von Behandlungen durch KVG-Kassenärzte, die ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes des Versicherten erfolgen gemäss am Behandlungsort gültigen KVG-Tarif. 2.2. Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland ÖKK FAMILY leistet für ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.
Ambulante Behandlung. 2.1. Ärztliche Wahlbehandlung im Ausland 20 2.2. Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland 20 2.3. Nichtärztliche Psychotherapie 20 2.3.1. Leistungsumfang 20 2.3.2. Leistungsvoraussetzung 20 2.4. Thermalbad 20 2.5. Sterilisation 20 2.6. Augenlaser 20