Klassifizierung Musterklauseln

Klassifizierung. In diese Kategorie fallen alle nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht den Posten 20, 30 oder 50 der Aktiva zugewiesen wurden. Diese werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden über die Bewertungsrücklagen (Posten 130 Passiva) direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust wird erst in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, wenn das zur Veräußerung verfügbare aktive finanzielle Finanzinstrument ausgebucht wird. In diese Kategorie fallen alle Rentenpapiere, Anleihen und Anteile an Investmentfonds, sowie die Beteiligungen der Raiffeisenkasse in Unternehmen, die verschieden von den Beteiligungen lt. IAS 27, 28 und 31 sind und im Bilanzposten 100 ausgewiesen werden.
Klassifizierung. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, die nicht bei Zugang als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ und nicht als „zu Veräußerung verfügbar“ designiert wurden. Diese Kategorie umfasst alle Forderungen jeglicher Art an Banken und Kunden.
Klassifizierung. In den Sachanlagen finden sich die im Besitz der Raiffeisenkasse befindlichen Grundstücke, die betrieblich genutzten Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie die beweglichen Güter wie Einrichtungsgegenstände jeder Art, Mobilien, Fahrzeuge usw. Die als Sachanlagen klassifizierten Güter werden für die Erbringung von Dienstleistungen und die damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeit genutzt bzw. als Finanzinvestition gehalten. Hinsichtlich der Immobilien halten wir fest, dass es sich einerseits um Grundstücke, andererseits um Gebäude handelt, die beim erstmaligen Ansatz getrennt erfasst wurden, wo der Besitzanteil der Raiffeisenkasse mehr als 50% beträgt. Es wird festgehalten, dass im Bilanzposten 110 keine Leasinggüter vorhanden sind.
Klassifizierung. Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um nicht monetäre, identifizierbare immaterielle Güter, die das Unternehmen besitzt um mehrjährig oder für eine nicht genau definierte Dauer nutzt. Die von der Raiffeisenkasse aktivierten immateriellen Vermögenswerte betreffen ausschließlich die Lizenzen für EDV-Programme mit mehrjähriger Nutzung.
Klassifizierung. Der Bilanzposten 20 beinhaltet die verschiedenen Formen der Einlagensammlung (z.B. Spar- und K/K- Einlagen, Festgelder usw.), bzw. auch die „Verbindlichkeiten gegenüber der Zweckgesellschaft (SPV)“ im Zuge der im Jahre 2007 durchgeführten Kreditverbriefung. Xx Xxxxxxxxxxxx 00 sind die von der Raiffeisenkasse ausgegebenen Sparbriefe und nicht abgedeckten Obligationen enthalten.
Klassifizierung. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn - Dieser im Rahmen eines Geschäftsmodells „Hold to Collect“ gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten; - Die Vertragsbedingungen die Vereinnahmung von Zahlungsströmen vorsehen, die ausschließlich zu Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (SPPI-Compliant). Insbesondere werden in diesem Bilanzposten folgende Finanzinstrumente ausgewiesen: - Forderungen an Banken, in den unterschiedlichen technischen Formen, welche die im vorhergehenden Absatz angeführten Voraussetzungen erfüllen; - Forderungen an Kunden, in den unterschiedlichen technischen Formen, welche die im vorhergehenden Absatz angeführten Voraussetzungen erfüllen; - Schuldtitel, welche die im vorhergehenden Absatz angeführten Voraussetzungen erfüllen.
Klassifizierung. Im Bilanzposten 30 werden finanzielle Vermögenswerte (Schuldtitel, Kapitalinstrumente und Finanzierungen) erfasst, welche zum Fair Value mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität bewertet werden (FVTOCI). Ein finanzieller Vermögenswert wird als FVTOCI klassifiziert, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden: - Dieser im Rahmen des Geschäftsmodells „Hold to Collect and Sell“ gehalten wird, welches sowohl das Inkasso der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als auch die Realisierung von Veräußerungsgewinnen vorsieht; - Die vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments die Vereinnahmung von Finanzflüssen die ausschließlich die Bezahlung des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen zu definierten Zeitpunkten vorsehen, d.h. dass die Zahlungsstrombedingungen (SPPI-Test) erfüllt werden. Es gibt zwei Arten von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität: - mit Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (z.B. nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel); - ohne Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (wie z.B. bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, bei denen die sog. Equity Option ausgeübt wurde). Bei finanziellen Vermögenswerten FVTOCI mit Recycling werden die Veränderungen des Fair Value in einem Posten des Eigenkapitals erfasst und nur bei Verkauf derselben in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Ohne Recycling bedeutet, dass bei Verkauf des finanziellen Vermögenswertes die Wertänderung in einem Posten des Eigenkapitals verbleibt.
Klassifizierung. Diese Kategorie beinhaltet Finanzderivate mit einem positiven Bewertungsergebnis zum Bilanzstichtag, die in Ausübung der „Fair Value Option“ entsprechend klassifiziert worden sind. Die Strategie, welche die Raiffeisenkasse mit diesen Finanzderivaten verfolgt, ist ausschließlich die Eindämmung des Zinsrisikos und Stabilisierung der Zinsspanne. Dabei handelt es sich bei den hierzu verwendeten Derivaten um Interest Rate Swaps, mit denen das Zinsrisiko von Bankobligationen mit fixem Zinssatz besichert wurde. Die Raiffeisenkasse Eisacktal führt in diesem Bilanzposten jene Finanzinstrumente (Derivate), die zur Abdeckung bestehender Zinsrisiken auf Fremdwährungsbeständen dienen. Dabei handelt es sich um die sogenannten Devisenswaps (FX-Swap).
Klassifizierung. In diesem Bilanzposten werden finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, erfasst (Eigenkapital- und Schuldinstrumente, nicht zu Handelszwecken gehaltene Investmentfonds-Anteile und Finanzierungen), die nicht die Voraussetzungen für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Für die Darunterposten a) zu Handelszwecken gehaltene aktive Finanzinstrumente, b) zum Fair Value bewertete aktive Finanzinstrumente und c) verpflichtend zum Fair Value bewertete sonstige aktive Finanzinstrumente werden nachfolgende Rechnungslegungskriterien angewandt: Finanzielle Vermögenswerte FVTPL werden in der Bilanz erfasst, wenn die Raiffeisenkasse Vertragspartei wird. Für Schuldtitel, Investmentfonds und Eigenkapitalinstrumente entspricht dies dem Regelungsdatum, für Kredite dem Auszahlungsdatum und für sonstige OTC-Verträge dem Datum des Vertragsabschlusses. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), welcher dem Ankaufspreis, ohne Berücksichtigung der direkt zuordenbaren Transaktionskosten, entspricht. Letztere werden umgehend erfolgswirksam erfasst, sofern sie dem finanziellen Vermögenswert unmittelbar zuzuordnen sind. Zu Handelszwecken gehaltene Derivate werden am Tag der Unterzeichnung des Vertrages (Handelstag) zum bezahlten Gegenwert erfasst.
Klassifizierung. Im Bilanzposten 10 a) und 10 b) finden sich die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Kunden, unabhängig von ihrer technischen Form (Depot, Kontokorrent, Finanzierung). Xx xxx Xxxxxxxxxxxx 00 c) fließen die im Umlauf befindlichen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Wertpapiere ein. Außerdem finden sich in diesem Bilanzposten die vom Staat oder von anderen öffentlichen Körperschaften aus spezifischen gesetzlich vorgesehenen Zwecken bereitgestellten Mittel (z.B. Fonds Dritter in Verwaltung), unter der Voraussetzung, dass für die bereitstellende Körperschaft Zinsaufwendungen und Zinserträge vereinbart wurden. In diesen Bilanzposten fließen auch die von öffentlichen Körperschaften bereitgestellten Mittel ein, bei denen die Raiffeisenkasse ein Risiko übernimmt.