Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für versicherte Mütter und Väter in Form einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die über einen Versor- gungsvertrag mit einem Xxxxxx der Gesetzlichen Krankenversicherung verfügt.
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Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für versicherte Mütter und Väter in Form einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die über einen Versor- gungsvertrag Versorgungsvertrag mit einem Xxxxxx der Gesetzlichen Krankenversicherung verfügt.
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Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen medizini- schen Rehabilitation für versicherte Mütter und Väter in Form einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks Mütter- genesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die über einen Versor- gungsvertrag Versorgungsvertrag mit einem Xxxxxx der Gesetzlichen Krankenversicherung Krankenver- sicherung verfügt.
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Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für versicherte Mütter und Väter in Form einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die über einen Versor- gungsvertrag Versorgungsvertrag mit einem Xxxxxx der Gesetzlichen gesetzlichen Krankenversicherung verfügt.
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Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für versicherte versi- cherte Mütter und Väter in Form einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die über einen Versor- gungsvertrag Versorgungs- vertrag mit einem Xxxxxx der Gesetzlichen Krankenversicherung verfügt.
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Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen medi- zinischen Rehabilitation für versicherte Mütter und Väter in Form einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die über einen Versor- gungsvertrag Versorgungsvertrag mit einem Xxxxxx der Gesetzlichen gesetzli- chen Krankenversicherung verfügt.
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