Meldepflichten gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act und dem Finanzkonten-Informations- austauschgesetz Musterklauseln

Meldepflichten gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act und dem Finanzkonten-Informations- austauschgesetz. Durch den sog. Foreign Account Tax Compliance Act („FATCA“) wurde seitens der USA ein neues Regime für auf sog. Finanzkon- ten bezogene Meldepflichten eingeführt, das in letzter Kon- sequenz als Sanktion bei Verstoß gegen diese Meldepflichten eine Art Quellensteuerabzug für Zahlungen, die aus den USA an ausländische Rechtsgebilde und Personen geleistet werden, zur Folge haben kann. Die Verpflichtungen aus FATCA sind durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom 23.07.2014 („FATCA- USAUmsV“) aufgrund der Ermächtigungsnorm des § 117c Abs. 1 Satz 1 AO auch in deutsches Recht umgesetzt worden und somit unmittelbar in Deutschland anwendbar. Nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft ist derzeit davon auszugehen, dass es sich bei der Investmentgesellschaft nicht um ein sog. meldendes Finanzinstitut, sondern vielmehr um ein sog. ausgenommenes nicht meldendes deutsches Finanzinstitut handelt, das nach derzeitigem Rechtsstand als FATCA-konform gilt und keine Registrierungs-, Identifikations- oder Sorgfalts- pflichten erfüllen muss. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Investmentgesellschaft – aktuell oder auch künftig – dennoch als sog. meldendes Finanzinstitut zu qualifizie- ren ist bzw. sein wird. In diesem Fall bestünden umfassende Registrierungs-, Melde und Sorgfaltspflichten. In Bezug auf die die Anleger sodann treffenden Mitteilungspflichten gilt § 26 (4) des Gesellschaftsvertrages. Ergibt die dann von der Investment- gesellschaft vorzunehmende Prüfung, dass bei dem meldepflich- tigen Finanzinstitut (also der Investmentgesellschaft) melde- pflichtige Konten (z. B. Konten von US-Steuerpflichtigen) beste- hen, müssen diese Konten und weitere Daten jährlich bis zum 31.07. des jeweils folgenden Kalenderjahres dem Bundeszent- ralamt für Steuern gemeldet werden, das diese Informationen an die US-Behörden weiterleitet. Kontoinhaber, die nicht bereit sind, die erforderlichen Informationen offenzulegen, müssen ebenfalls gemeldet werden. Kommt die Investmentgesellschaft diesen Anforderungen nach, wird ein quellensteuerähnlicher Einbehalt für FATCA-Zwecke nur insoweit vorgenommen, als die betreffen- den Zahlungen anteilig an nicht teilnehmende Finanzinstitute und auf die den Informationspflichten nicht ausreichend nach- kommenden Kontoinhaber (sofern keine Berichterstattung sei- tens der Finanzinstitute erfolgt) fließen. Ähnliche Erhebungs- und Meldepflichten bestehen gemäß dem am 01.01.2016 in Kraft getretenen Finanzkonten-Informationsaus- tauschgeset...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.