Messprinzip Musterklauseln

Messprinzip. Die Bestimmung der verschiedenen Knochenstatusparameter wurde mittels peripherer quantitativer Computertomographie mit dem XCT 2000 Bone Scanner der Firma SRATEC- Medizintechnik GmbH (Pforzheim, Deutschland) vorgenommen. Das Messverfahren dieses vollautomatischen Xxxxxx beruht auf dem Prinzip der gefilterten Rückresorption. Hierbei werden aus einer Röntgenröhre emittierte Photonen nach Transmission des Unterarms von zwölf Detektoreinheiten aus neuartigen Miniatur-Halbleiterkristallen registriert, wodurch Absorptionsprofile entstehen. Um nur den Mineralanteil des Knochens herauszufiltern, wird jedem Bildpunkt des Absorptionsprofils ein Schwächungskoeffizient zugeordnet, der nach Kalibrierung mit einem Phantom bekannter Hydroxylapatitkonzentration in einen Dichtewert umgerechnet wird. Aus diesen korrigierten, einzelnen Absorptionsprofilen wird durch mathematische Faltung ein Querschnittsbild erstellt. Die einzelnen Messungen erfolgten am rechten, distalen Radius, wobei die Messpunkte über einen Referenzpunkt ermittelt wurden. Als Referenzpunkt wurde in einem initialen Übersichtsscan die am weitesten proximal liegende Gelenkfläche des distalen Gelenkendes gewählt. Die einzelnen Messpunkte wurden von diesem Bezugspunkt aus in 4%, 14% und 38% der gesamten Ulnalänge festgelegt und ergaben dadurch den 4%-, 14%, bzw. 38%- Messbereich. Durch Verwendung der Ulna als Bezugspunkt war durch das Gerät vorgegeben und konnte nicht anders gewählt werden. Ein Querschnittsbild mit den dazugehörigen Messdaten ist im Anhang (S. 8) beigefügt. Ein Auswertprogramm schließt sich jeder Messung an und liefert volumenbezogene Knochenstatuswerte. Der Scanbereich wird bei dem pQCT-Gerät der Firma STRATEC in ein virtuelles, dreidimensionales Gitter eingeteilt, wodurch kleine Würfel, die sogenannten Voxels entstehen. Die Größe eines Voxels wurde für diese Studie 0,05mm³ gewählt. Jedes Voxel wird während des Messverfahrens einzeln ausgemessen. Um festzustellen, ob dieses virtuelle Voxel nun in der Realität Blut, Fett, kortikaler oder trabekulärer Knochenstruktur entspricht, verwendet das Auswertprogramm Schwellenwerte. Für Blut und Fett liegt die Schwelle unterhalb von 266mg/cm³. Trabekuläre Knochenstruktur wird angezeigt, wenn als mittlere Knochendichte in diesem Voxel Werte zwischen 266-711mg/cm³gemessen werden. Voxels mit Werten darüber (> 711mg/cm³) werden als kortikale Knochenstruktur deklariert.
Messprinzip. Die IBC bestimmt die Art, Anordnung und die Netzebene der Messeinrichtung. Die Erfassung der Energiedaten zu Abrechnungszwecken kann durch Messung oder durch Berechnung erfolgen, wobei gemessene Werte die Basis sind. In Ausnahmefällen kann für Kleinverbraucher, welche über eine definierte Dauerleistung verfügen (z. B. Billettautomaten, Verkehrsregelungsanlagen, Telefonkabinen, TV-Verstärker, öffentliche Be- leuchtung, Videokamera, Sirenen), die Energie ungemessen geliefert und mittels Pauschale verrech- net werden falls folgende Kriterien erfüllt sind: – Eine Messung ist nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich. – Es liegen definierte Verbrauchswerte vor (installierte Dauerleistung). – Leistungsveränderungen werden vorzeitig gemeldet. – Ein Missbrauch wird ausgeschlossen. Jede Verbrauchsstätte (z. B. eine Wohnung oder allgemeiner Bedarf) wird über eine separate Mess- stelle erfasst und einzeln abgerechnet. Die Verbrauchsstätte bezieht sich im Generellen auf eine Wohnung oder ein gewerblich genutztes Objekt. Bei speziellen Installationsverhältnissen, bei denen die einzelnen Verbrauchsstätten nicht separat ge- messen sind oder werden können, kann die IBC die Verrechnung mittels einer übergeordneten Mes- sung zulassen. Die Kosten für die Messung von einzelnen Verbrauchsstätten sind im Netznutzungs- entgelt enthalten. Bestehen am gleichen Anschlusspunkt mehrere Leistungsmessungen für den gleichen Kunden oder Produzenten, so können diese auf Verlangen des Kunden zu einer Gesamtmessung (Summenmes- sung) messtechnisch oder durch Anpassung der Messanordnung zusammengefasst werden. Für das Bilden eines virtuellen Messpunktes, dessen Summierung, Auswertung und Abrechnung wird eine Pauschale verrechnet. Die Beurteilung, welche Messstellen summiert werden können, erfolgt durch die IBC. Die Energiemessung von lastgeführten oder sperrbaren Verbraucheranlagen kann über eine separate Messung erfolgen, wenn der Kunde der aktiven Nutzung der Flexibilität durch die IBC zustimmt. An diese Messung dürfen nur die gesteuerten Verbraucher mit deren dazugehörenden Steuerelementen angeschlossen werden. In Kompaktanlagen bis 10 kW elektrischer Leistung können die dazugehören- den Hilfselemente z. B. Gruppenpumpen, Mischventile etc. an der gleichen Messung betrieben wer- den. Die Kosten für die separate Messung (inkl. Montage) und allfällige Installationsanpassung wie auch deren Aufhebung sind vom Kunden zu tragen.
Messprinzip. Die Gemeindewerke bestimmen die Art, Anordnung und die Netzebene der Messeinrich- tung. Die Erfassung der Energiedaten zu Abrechnungszwecken kann durch Messung oder durch Berechnung erfolgen, wobei gemessene Werte die Regel sind. Jede Verbrauchsstätte eines Kunden (z. B. eine Wohnung oder allgemeiner Bedarf) wird über eine separate Messstelle erfasst und einzeln abgerechnet. Die Verbrauchsstätte bezieht sich im Generellen auf eine Wohnung oder einen gewerblich genutzten Hausteil. In Ausnahmefällen können die Gemeindewerke für Kleinverbraucher, welche über eine definierte Dauerleistung verfügen (z.B. Billettautomaten, Verkehrsregelungsanlagen, Te- lefonkabinen, TV-Verstärker, öffentliche Beleuchtung, Sirenen) die Festlegung der Bezugsmenge/-leistung auf Basis einer Berechnung zulassen. Wird eine EEA > 30 kVA parallel zum Netz betrieben oder wird die produzierte elektri- sche Energie vollumfänglich in das Verteilnetz der Gemeindewerke eingespeist, so sind der Strombezug aus dem Verteilnetz (Verbrauch) und die Nettoproduktion der EEA mit je einem separaten Stromzähler zu messen. Bei EEA < 30 kVA wird die Installation eines Zählers empfohlen. Bei Neuanschlüssen ist ein Reserveplatz für den EEA-Zähler zwin- gend vorzusehen. Wird ein Batteriespeicher parallel zum Netz betrieben, der sowohl aus dem Netz gela- den werden als auch in das Netz zurückspeisen kann, so ist der Energiefluss zum und vom Batteriespeicher (analog EnV Art. 17) separat zu messen. Es ist ein entsprechender Messplatz vorzusehen. Andernfalls ist sicherzustellen, dass der Batteriespeicher entwe- der nur Energie aus dem Netz aufnehmen kann oder nur Energie in das Netz zurückspei- sen kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.