MESSUNG, ABLESEDATEN UND ZUTRITTSRECHT. 8.1 Für einen leistungsbasierten Ladevorgang gilt: Während der Ladevorgänge wird die elektri- sche Energie durch registrierende Messungen in der jeweiligen Ladestation erfasst. Diese Ener- gie wird monatlich saldiert. Der Wert dieser Summe in Kilowattstunden (kWh) wird mit dem in Ziffer 5 des Auftrags genannten Arbeitspreis für leistungsbasierte Ladevorgänge abgerechnet.
8.2 Für einen zeitbasierten Ladevorgang gilt: Während des Ladevorgangs wird die Anschluss- zeit in der jeweiligen Ladestation erfasst. Die für den jeweiligen Ladevorgang konkret benötigte Anschlusszeit (in angefangenen Minuten, wobei LSW vor Ablauf einer halben Minute zugunsten des Kunden auf den vorherigen Minutenwert abrundet) wird mit dem in Ziffer 5 des Auftrages genannten Arbeitspreises für zeitbasierte DC-Ladevorgänge abgerechnet.
8.3 LSW ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die LSW gemessen oder von einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.