Messung der Zeit (Uhr). a) Die Stelleinrichtung der Uhr muss in einem das Einlageblatt enthaltenden Gehäuse liegen, dessen Öffnung jeweils automatisch auf dem Einlageblatt registriert wird.
Appears in 3 contracts
Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch
Messung der Zeit (Uhr). a) Die Stelleinrichtung der Uhr muss in einem das Einlageblatt Schaublatt enthaltenden Gehäuse liegen, dessen Öffnung jeweils automatisch auf dem Einlageblatt Schaublatt registriert wird.
Appears in 1 contract