Messung des Wärmeverbrauchs Musterklauseln

Messung des Wärmeverbrauchs. 3.5.1 Die EASZ misst die vom Kunden bezogene Energie mit geeichten Zählern. Die Zähler und zuge- hörigen Datenerfassungssysteme werden von der EASZ zur Verfügung gestellt und stehen in ihrem Eigentum.