Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Musterklauseln

Methodisches Vorgehen und Vorbehalte. Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieter haben die Bieter eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der finanziellen Auswirkungen auf sich vorgenommen, die sich nach Vollzug des Angebots bei dem jeweiligen Bieter im Falle des maximalen Erwerbs von 65.525.692 Constantin-Aktien im Rahmen dieses Angebots durch die Highlight Communications ergeben würden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen des Angebots auf die Bieter heute nicht ge- nau vorhersagen lassen. Insbesondere wird die endgültige Höhe der Transaktionskosten erst festste- hen, nachdem das Ergebnis des Angebots veröffentlicht worden ist. Die Erläuternden Finanzinformationen sollen weder das tatsächliche Ergebnis noch die tatsächliche finanzielle Situation der Bieter zu irgendeinem früheren oder künftigen Zeitpunkt oder Zeitraum wie- dergeben. Sie beschreiben jeweils eine Situation, die auf Annahmen basiert. Diese Annahmen können sich als zutreffend oder unzutreffend herausstellen. Die Erläuternden Finanzinformationen spiegeln folglich nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Bieters wider, und es ist nicht beabsichtigt, dass sie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Bieters zu einem zukünftigen Zeitpunkt prognostizieren. Die Finanzdaten für die SIAG und die Highlight Com- munications wurden auf Grundlage von für den jeweiligen Bieter nachvollziehbaren Annahmen er- stellt. Weder die Finanzdaten der Bieter noch die ihnen zugrunde liegenden Annahmen und Schätzun- gen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft oder verifiziert. Einzelne Zahlenangaben unter dieser Ziffer 14 wurden kaufmännisch gerundet. In den Tabellen ent- haltene Gesamt- oder Zwischensummen weichen aufgrund kaufmännischer Rundungen eventuell von den an anderer Stelle angegebenen nicht gerundeten Werten ab. Ferner addieren sich solche kaufmän- nisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den Zwischen- oder Gesamtsum- men, die in den Tabellen enthalten sind oder an anderer Stelle der Angebotsunterlage, einschließlich dieser Ziffer 14, genannt sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.