Finanzierungsbestätigung Musterklauseln

Finanzierungsbestätigung. Die UniCredit Bank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Bundesrepublik Deutsch- land, mit Sitz in München, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungs- unternehmen, hat die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG erforderliche Finanzierungsbestä- tigung für das Delisting-Erwerbsangebot abgegeben. Die Finanzierungsbestätigung ist der Angebotsunterlage als Anlage 1 beigefügt.
Finanzierungsbestätigung. Die UniCredit Bank AG mit Sitz in München, Deutschland, ein von der Bieterin un- abhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit Schreiben vom 31. August 2020 gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 WpÜG schriftlich bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fällig- keit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbe- stätigung ist der Angebotsunterlage als Anlage 3 beigefügt.
Finanzierungsbestätigung. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG hat die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, mit Sitz in der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, mit Schreiben vom 25. Oktober 2022 bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Delisting-Erwerbsangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Angebotsgeldleistung zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbestätigung ist dieser Angebotsunterlage als Anhang 3 beigefügt. Nachfolgend werden die erwarteten Auswirkungen einer erfolgreichen Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin mithilfe von erläuternden Finanzinformationen (die „Erläuternden Finanzinformationen“) dargestellt.
Finanzierungsbestätigung. Die ODDO BHF Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, ein von den Bietern unabhän- giges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat die gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 WpÜG erforderliche Finanzierungsbestätigung für das Angebot ausgestellt. Die Finanzierungsbestätigung ist der Angebots- unterlage als Anlage 3 beigefügt.
Finanzierungsbestätigung. Die Deutsche Bank AG, mit Geschäftssitz in Frankfurt am Main, ein vom Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit dem anliegend beigefügten Schreiben ( Anlage 5 dieser Angebots- unterlage) gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass die STRABAG SE mit den in Ziffer 12.1 beschriebenen Finanzierungsmaßnahmen die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots an die STRABAG AG-Aktionäre notwendigen Mittel zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar oder mittelbar vom Bieter oder mit ihm gemeinsam handelnder Personen im Sinne der Ziffer 4.2 dieser Angebotsunterlage gehaltener STRABAG AG-Aktien zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen.

Related to Finanzierungsbestätigung

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.