Miet- und Nebenkosten Musterklauseln

Miet- und Nebenkosten. 5.1 Der zwischen Mieter und Vermieterin vereinbarte Mietzins ist schriftlich im jeweiligen Vertrag festgelegt.
Miet- und Nebenkosten. 3.1 Für die Benutzung der Räumlichkeiten des DGH sowie der Einrichtung und Ausstattung werden die sich aus der jeweils gültigen Entgeltordnung ergebenden Miet- und Nebenkosten erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung entsprechend der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen.
Miet- und Nebenkosten. 9.1. Der Veranstalter ist zur Zahlung der individualvertraglich geregelten Vergütung verpflichtet.
Miet- und Nebenkosten. (1) Für die Benutzung der Räumlichkeiten des Gemeinschaftshauses Unterhohenried werden die zum Zeitpunkt der Benutzung geltenden Mieten und Nebenkosten entsprechend der Gebührenordnung erhoben.
Miet- und Nebenkosten. Die Nebenkosten liegen bei etwa 1,50 €/qm im Monat. Die genaue Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den tatsächlichen Verbrauchskosten.
Miet- und Nebenkosten. 5.1 Der zwischen Mieter*in und Eurogress vereinbarte Mietzins ist schriftlich im jeweiligen Vertrag festgelegt. Der Mietzins umfasst keine Nebenkosten oder Zusatzleistungen, soweit dies im Vertrag nicht anders vereinbart ist. Das Entgelt für Nebenkosten und Zusatzleistungen, die im Mietvertrag nicht gesondert aufgeführt sind, richtet sich nach den am Veranstaltungstag gültigen Preislisten von Eurogress.
Miet- und Nebenkosten. 9.1. Die Zahlung der Miete erfolgt entsprechend der im Mietvertrag vereinbarten Fälligkeit gegen Rech- nung. Skonti werden nicht gewährt.
Miet- und Nebenkosten. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss die vertraglich ver­ einbarte Miete spätestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf einem der angegebenen Konten des Vermieters eingegangen sein. Das Entgelt für die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (Nebenkosten) sowie andere an den Vermieter zu erbringende Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder später die Leistung einer angemessenen Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zu verlangen. Die Sicherheitsleistung kann unter anderem durch Geldzahlung oder durch selbstschuldnerische Bankbürg­ schaft erbracht werden. Eine Verpflichtung des Vermieters zur verzinslichen Anlage der in Geld geleisteten Sicherheit besteht nicht. Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. Bei jeglichem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die an den Mieter weiterberechneten Fremdkosten mit einem Gemeinkostenaufschlag von bis zu 20 % zu versehen.
Miet- und Nebenkosten. 1. Die mietvertraglich vereinbarte Raummiete sowie die Betriebskostenpauschale müssen, sofern nicht anders verein- bart, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf einem der angegebenen Konten des Vermieters eingegan- gen sein. Vereinbarte Nebenkosten sowie andere an den Vermieter zu erbringende Zahlungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen.
Miet- und Nebenkosten. 1. Die vertraglich vereinbarte Raum- und Standmiete ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungseingang auf das vom Vermieter angegebene Konto einzuzahlen.