Nebenkosten Musterklauseln

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Nebenkosten. Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise bar in CHF zu bezahlen. Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
Nebenkosten. Für Nebenkosten gilt Ziffer 15.
Nebenkosten. Nebenkosten (Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, De- und Remontage-, Abdeck- und Reinigungskosten und Entsorgungskosten mit Erdreich) sind nach einem versicherten Schadenereignis versichert. Der Selbstbehalt für Erdreich im Sinne von Artikel 2 Punkt 2.6. lit. g der Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (EABS) beträgt 25%.
Nebenkosten. Nebenkosten und Auslagen, insbesondere für Rüstkosten, Reisen, Übernachtungen, Postgebühren, Versicherungsprämien usw. werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.
Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten sind nach Massgabe des Heizkostenverteilers auf die Mieter zu verteilen. Besteht kein solcher, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilen. 3.3.2 Für die Verteilung der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwenden, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilen. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen zu verteilen. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.
Nebenkosten. Aufwendungen von TIS, die für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen notwendig sind. Sie sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und sind weder Reise- noch Materialkosten
Nebenkosten. 3.3.1 Sind gemäss dieses Mietvertrages Akontozahlun- gen an die Nebenkosten vereinbart, erstellt der Ver- mieter jährlich eine Gesamtabrechnung und stellt dem Mieter seinen Kostenanteil, der nach allgemein anerkannten Grundsätzen oder gegebenenfalls nach individueller Verbrauchsmessung ermittelt wird, in Rechnung. Sofern in dieser Abrechnung nicht alle mietvertraglich vereinbarten Nebenkosten abgerechnet werden, geschieht dies entgegen- kommenderweise ohne Anerkennung einer Rechts- pflicht sowie ohne Präjudiz für das weitere Vorge- hen. 3.3.2 Die Abrechnung gilt als vom Mieter anerkannt, wenn er diese nicht innert 30 Tagen nach Erhalt mit eingeschriebenem Brief beim Vermieter bestreitet. Der Mieter ist berechtigt, in dieser Frist beim Ver- mieter in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege Einsicht zu nehmen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter Originalbelege oder Kopien davon zu übergeben. Differenzen zwi- schen dem zulasten des Mieters gehenden Kosten- anteil und den von ihm geleisteten Akontozahlun- gen sind ebenfalls nach 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auszugleichen. Im Falle eines Gutha- bens des Vermieters gerät der Mieter mit Ablauf dieser Frist ohne weiteres in Verzug. Verlässt der Mieter während der Abrechnungsperiode das Mie- tobjekt, so hat er keinen Anspruch auf Erstellung ei- ner vorzeitigen Abrechnung. 3.3.3 Erhebt der Vermieter die Nebenkosten aufgrund ei- ner Abrechnung, muss er diese jährlich einmal er- stellen und dem Mieter bis spätestens 12 Monate nach dem Stichtag vorlegen. Kommt er dieser Ver- pflichtung nicht innert 60 Monaten seit dem verein- barten Stichtag nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die fragliche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen Anspruch auf Erstellung einer sepa- raten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbe- strittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nachRechnungsstellungzu be- zahlen. 3.3.5 DerMieter oder seinbevollmächtigterVertreterhaben das Recht, die detaillierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Ab- rechnung sind dem Vermieter so bald als möglich mitzuteilen. Erfolgt keine Einigung, so hat der Mieter die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehördeanzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschal- zahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung er- st...
Nebenkosten. Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung not- wendig und keine Reisekosten sind.
Nebenkosten. Nebenkosten werden nicht erstattet. Nebenkosten werden pauschal in Höhe von   v.H. des Honorars (ohne MwSt.) erstattet. Nebenkosten werden pauschal zum Festpreis in Höhe von   € erstattet. Fahrtkosten werden gesondert erstattet - in Höhe der Dienstreisekosten-Bestimmungen des Auftraggebers von   € je Entfernungskilometer.
Nebenkosten. Im allgemei- nen