Mietobjekte Musterklauseln

Mietobjekte. Das gebuchte Mietobjekt steht am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr übergeben werden. Bei späterer Übergabe ist die Vermieterin berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste das Mietobjekt ab 15:00 Uhr nicht beziehen können, ist die Vermieterin zur Räumung berechtigt.
Mietobjekte. Bis zum Beginn des gebuchten Termins können Sie Ihre Buchung jederzeit schriftlich stornieren. Zur Ver- meidung von Missverständnissen bitte nur schriftlich, nicht telefonisch. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten, dabei sind die Gründe der Stornie- rung unerheblich. Bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Reisebeginn, wird die Anzahlung von 200,- € einbehalten. Wir emp- fehlen daher zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei einer Stornierung unter 28 Tagen ist die Gesamtsumme zu bezahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft Schadenersatz zu leisten, max. bis zur Höhe des vereinbarten Mietentgelts.
Mietobjekte a) Die Belegung kann entsprechend der in der Preistabelle genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen und zwar nur mit den angegebenen Personen. Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten generell nicht gestattet. In den explizit dafür ausgewiesenen Wohnungen (Nr. 2, 4, 6) und Mietwohnwagen (Nr. 9, 10) sind Hunde erlaubt. Die Höchstanzahl der Hunde pro Hunde-Mietobjekt liegt bei zwei Hunden. Weitere Hinweise zu den Hunde-Mietobjekten entnehmen Sie bitte Ihren Buchungsbedingungen. b) Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstigen Gegenstände bei Ankunft. Bitte übergeben Sie das Übergabeprotokoll, in dem auch eventuelle Mängel verzeichnet sind, unserem Servicepersonal oder der Rezeption noch am gleichen Tag. Wir möchten Sie optimal betreuen - dazu benötigen wir Mithilfe. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden. Der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung ist möglich. c) Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein: Reinigung des Geschirres, der Kochtöpfe usw., die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls. Vor Abreise wird eine Schlüsselübergabe durchgeführt. Wir behalten uns vor, bei grober Verunreinigung oder Schäden, welche in den Hunde-Mietobjekten durch Hunde verursacht werden, eine zusätzliche Reinigungspauschale von 100 € in Rechnung zu stellen. Schäden oder Reparaturen, welche die Reinigungspauschale übersteigen, werden separat in Rechnung gestellt.
Mietobjekte. Mietobjekte sind Räumlichkeiten (Saal, Foyer, Besucherterrassen, etc.), technische Anlagen und Zubehörteile. Die Objekte sind in der Vertragsausfertigung aufzuführen. Toiletten, Flure, Stiegen und Rampen, die zur Nutzung gemieteter Räumlichkeiten nötig sind, dürfen im Rahmen des Mietverhältnisses mitbenützt werden. 1. Die Mietobjekte werden zur Abhaltung von Veranstaltungen überlassen. Die Überlassung ist nur für den vereinbarten Zweck zulässig. Auf Verlangen der Choros sind geeignete Unterlagen zur geplanten Veranstaltung vorzulegen. 2. Choros oder von ihr Beauftragte dürfen die Veranstaltung sofort auf Kosten des Vertragspartners schließen und die Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen, wenn vom Zweck abgewichen wird. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet. Der Vertragspartner kann dagegen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Choros geltend machen.
Mietobjekte. Mietobjekte sind Räume (Saal und/oder Foyer), technische Anlagen und Zubehörteile. Die Objekte sind in der Vertragsausfertigung aufzuführen. Die Toiletten im 1. UG, der Zugang zu diesen und das Behinderten-WC im EG dürfen im Rahmen des Mietverhältnisses mitbenützt werden.
Mietobjekte. Für Mietobjekte, für die eine Vereinbarung nach § 10 Absatz 1 dieses Rahmenver- trages geschlossen werden soll, erfolgt eine Überprüfung der angemessenen Wohn- raumkosten entsprechend der Nummer 2 dieser Anlage durch den Xxxxxx der Ein- gliederungshilfe.
Mietobjekte. Reglement
Mietobjekte. Mietobjekte sind Räume (Saal mit Bühne und Toiletten), Bestuhlung, technische Anlagen und Zubehörteile des Tiergarten Nürnberg.
Mietobjekte. Die Präfektur vom Departement Var hat das Hinzustellen von Zelten verboten. Vom 10. Juli bis zum 9. August 2021 werden die Mietobjekte wochenweise von Samstag bis Samstag vermietet oder von, ausgenommen: - Coco Sweet Bungalow aus Zelttuch und Le Coin de Copains® nur von Sontag bis Sonntag, - La Villa des Copains® nur von Samstag bis Samstag. Ankunft: Das Einbehalten der Kaution schliesst nicht eine zusätzliche Fakturierung der vorgefundenen Schäden aus, wenn diese höher als die Kautionssumme sind. Im Falle einer Abfahrt außerhalb der vorgesehenen Zeiten, entscheidet allein unser Personal über den Sauberkeitszustand des Mietobjekts. Wenn das Mietobjekt in einem guten Zustand hinterlassen worden ist, wird die Kaution zerstört oder storniert.
Mietobjekte a. Mietobjekte sind der kleine Veranstaltungsraum mit Baar, die sanitären Anlagen sowie das Inventar der Grundbestuhlung. b. Auf die Vollständigkeit und Funktionalität des Inventars besteht kein Anspruch. c. Weitere Mietobjekte sind Biertischgarnituren, Stehtische und eine Musikanlage. d. Das Behinderten-WC kann nach baulicher Fertigstellung genutzt werden.