Technische Anlagen Musterklauseln

Technische Anlagen. Die technischen Anlagen dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden.
Technische Anlagen. Alle technischen Anlagen dürfen nur von den Beauftragten des Vermieters bedient werden. Dies gilt auch für die Heizungs- und Klimaanlage. Wieweit diese für eine Veranstaltung in Anspruch zu nehmen ist, bestimmt der Vermieter; der Mieter kann auf die Benützung dieser Anlage nicht verzichten.
Technische Anlagen. 15.4.1. Der Veranstalter deckt seine Bedürfnisse im Bereich der technischen Leitungen und Infrastrukturen (Telefon, Fax, IP-Anschlüsse etc.) über die AGH ab. Die AGH stellt dem Veranstalter die gewünschten Anschlüsse zu den jeweils gültigen Ansätzen für die Dauer des Veranstaltungsvertrages zur Verfügung (gemäss der jeweils gültigen Preisliste AGH). 15.4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei Bedarf auch weitere Spezialinstallationen, wie z.B. hausinterne Funkanlage (Relais Station), Simultanübersetzungsanlage oder Anlage für Hörbehinderte, über die AGH zu bestellen. Die AGH vermietet die entsprechenden Anlagen zu Marktkonditionen (gemäss der jeweils gültigen Preisliste AGH). 15.4.3. Der Veranstalter kann seine Bedürfnisse im Bereich der Event-IT über die AGH abdecken. Die AGH stellt dem Veranstalter die gewünschten Anschlüsse und Installationen über ihren Vertragspartner zu den jeweils gültigen Ansätzen für die Dauer der Nutzung des Vertragsgegenstandes (siehe Ziff. 5 oben) zur Verfügung. 15.4.4. Der Veranstalter kann die Standard-Internetverbindungen Public W-Lan der AGH nutzen. Sollte das Loginverfahren via Mobile nicht möglich sein, können Voucher bezogen werden. Benutzer in professionellen öffentlichen WLAN Hotspots müssen identifiziert werden können. Bei Erhalt eines WLAN-Vouchers durch den Projektleiter des Veranstalters oder dessen Produktionsfirma bestätigt der Empfänger/Veranstalter, dass das WLAN während der Veranstaltung ausschliesslich im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft mit vorgängig bekannten Teilnehmenden erfolgt. Er hat dafür zu sorgen, dass für den Anlass eine Liste mit allen Personen geführt wird, welche während des Anlasses Zugriff auf das Netzwerk haben.
Technische Anlagen. Nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, binnen einer Frist von zwei Wochen die ihm gemäß Vertrag von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten und installierten technischen Anlagen aus dem Überwachungsobjekt herauszugeben. Ermöglicht der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rücknahme der Geräte nicht, so kann der Auftragnehmer für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Vergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren bleibt vorbehalten.
Technische Anlagen. 14.4.1. Der Veranstalter deckt seine Bedürfnisse im Bereich der technischen Leitungen und Infrastrukturen (Telefon, Fax, IP-Anschlüsse etc.) über die AGH ab. Die AGH stellt dem Veranstalter die gewünschten Anschlüsse zu den jeweils gültigen Ansätzen für die Dauer des Veranstaltungsvertrages zur Verfügung (gemäss der jeweils gültigen Preisliste AGH). 14.4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei Bedarf auch weitere Spezialinstallationen, wie z.B. hausinterne Funkanlage (Relais Station), Simultanübersetzungsanlage oder Anlage für Hörbehinderte, über die AGH zu bestellen. Die AGH vermietet die entsprechenden Anlagen zu Marktkonditionen (gemäss der jeweils gültigen Preisliste AGH). 14.4.3. Der Veranstalter kann seine Bedürfnisse im Bereich der Event-IT über die AGH abdecken. Die AGH stellt dem Veranstalter die gewünschten Anschlüsse und Installationen über ihren Vertragspartner zu den jeweils gültigen Ansätzen für die Dauer der Nutzung des Vertragsgegenstandes zur Verfügung.
Technische Anlagen. Die eingebauten technischen Anlagen (z.B. Lautsprecheranlage, Bühne, usw.) dürfen nur nach Einweisung des Hausmeisters, bedient werden.
Technische Anlagen. Soweit die Vertragspartner keine abweichende Vereinbarung treffen, stellt der Käufer für die Dauer des Vertrages über die Lieferung von flüssigem Stickstoff alle erforderlichen Anlagen und Behälter zur Befüllung und Speicherung des flüssigen Stickstoffes zur Verfügung. Der Käufer hat den Verkäufer bzw. dessen Hilfspersonen über die bei der Befüllung zu beachtenden Vorschriften zu unterrichten und die Befüllung zu überwachen.
Technische Anlagen. (1) Alle technischen Anlagen dürfen nur von den Beauftragten des Betreibers bedient werden. (2) Die Heizungs- und Klimaanlage darf nur vom Hauspersonal bedient werden. Die in der ia Metropol Arena vorhandene Licht- und Tontechnik darf nur vom Beauftragten des Betreibers bedient werden. (3) Im Einzelfall können, nach vorheriger Unterweisung, technische Anlagen durch den Nutzer bedient werden. (4) Alle Geräte, Gegenstände sind bei Übergabe auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Werden bei Rückgabe Schäden festgestellt, erfolgen entweder die Re- paratur oder ein Neukauf auf Kosten des Nutzers, auch wenn nicht festgestellt werden kann, wer den Schaden verursacht hat. (5) Ständige Einrichtungen dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers eingebaut werden.
Technische Anlagen. Für jede Art von Technik ist unser Kooperationspartner zuständig und verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Einrichtungen und Anschlüsse, soweit sie von Nordlicht Event GmbH angeboten werden, zu verwenden und in erster Linie ein Angebot des Technikpartners der Nordlicht Event GmbH einzuholen. Die technischen Anlagen der Nordlicht Event GmbH dürfen nur von Mitarbeitern der Nordlicht Event GmbH bzw. von ihr beauftragten Personen in Betrieb genommen und bedient werden. Störungen an den von Nordlicht Event GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Die Nordlicht Event GmbH haftet jedoch nicht im Fall von Betriebsstörungen oder Versagen der Anlagen und damit verbundenen Beeinträchtigungen der Veranstaltung. Störungen, die nicht von der Nordlicht Event GmbH zu vertreten sind, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Rückforderung des vereinbarten Entgelts. Sobald technische Anforderungen seitens des Kunden bestehen (z.B.: Verwendung des Beamers, Mikrofone, etc.), ist es erforderlich, einen Haustechniker von der Nordlicht Event GmbH zu einer festgelegten Pauschale zu beziehen. Bei Beschädigung der Anlagen und des technischen Equipements (z.B.: Mikrofone, IPads, ..) durch den Kunden bzw. der teilnehmenden Personen hat der Kunde der Nordlicht Event GmbH den Wiederbeschaffungswert für die beschädigten Anlagen und der technischen Equipmentelemente zu leisten.
Technische Anlagen. Das Verstellen oder Manipullieren der technischen Betriebsanlagen ist im gesamten Hotel untersagt. Die nicht Einhaltung wird mit einem Bußgeld, je nach Aufwand geahndet.