Technische Anlagen Musterklauseln

Technische Anlagen. Die technischen Anlagen dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden.
Technische Anlagen. Alle technischen Anlagen dürfen nur von den Beauftragten des Vermieters bedient werden. Dies gilt auch für die Heizungs- und Klimaanlage. Wieweit diese für eine Veranstaltung in Anspruch zu nehmen ist, bestimmt der Vermieter; der Mieter kann auf die Benützung dieser Anlage nicht verzichten.
Technische Anlagen. 15.4.1. Der Veranstalter deckt seine Bedürfnisse im Bereich der technischen Leitungen und Infrastrukturen (Telefon, Fax, IP-Anschlüsse etc.) über die AGH ab. Die AGH stellt dem Veranstalter die gewünschten Anschlüsse zu den jeweils gültigen Ansätzen für die Dauer des Veranstaltungsvertrages zur Verfügung (gemäss der jeweils gültigen Preisliste AGH).
Technische Anlagen. Alle technischen Anlagen dürfen nur nach vorheriger Einweisung durch den Sitzungsdienst bedient werden.
Technische Anlagen. Die technischen Anlagen dürfen nur von den Dienstkräften des Vermieters bedient werden, soweit keine andere Regelung im Einzellfall getroffen wird.
Technische Anlagen. (1) Alle technischen Anlagen dürfen nur von den Beauftragten des Betreibers bedient werden.
Technische Anlagen. 4.1 Die im Eigentum der SÜC stehenden Anlagen werden zeitnah und auf Kosten der SÜC mit der Anschlussanlage des Anlagenbetreibers gewar- tet.
Technische Anlagen. Für jede Art von Technik ist unser Kooperationspartner zuständig und verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Einrichtungen und Anschlüsse, soweit sie von Nordlicht Event GmbH angeboten werden, zu verwenden und in erster Linie ein Angebot des Technikpartners der Nordlicht Event GmbH einzuholen. Die technischen Anlagen der Nordlicht Event GmbH dürfen nur von Mitarbeitern der Nordlicht Event GmbH bzw. von ihr beauftragten Personen in Betrieb genommen und bedient werden. Störungen an den von Nordlicht Event GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Die Nordlicht Event GmbH haftet jedoch nicht im Fall von Betriebsstörungen oder Versagen der Anlagen und damit verbundenen Beeinträchtigungen der Veranstaltung. Störungen, die nicht von der Nordlicht Event GmbH zu vertreten sind, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Rückforderung des vereinbarten Entgelts. Sobald technische Anforderungen seitens des Kunden bestehen (z.B.: Verwendung des Beamers, Mikrofone, etc.), ist es erforderlich, einen Haustechniker von der Nordlicht Event GmbH zu einer festgelegten Pauschale zu beziehen. Bei Beschädigung der Anlagen und des technischen Equipements (z.B.: Mikrofone, IPads, ..) durch den Kunden bzw. der teilnehmenden Personen hat der Kunde der Nordlicht Event GmbH den Wiederbeschaffungswert für die beschädigten Anlagen und der technischen Equipmentelemente zu leisten.
Technische Anlagen. Die eingebauten technischen Anlagen (z.B. Lautsprecheranlage, Bühne, usw.) dürfen nur nach Einweisung des Hausmeisters, bedient werden.
Technische Anlagen. 3.1 Die technischen Anlagen, z. B. die ELA-Anlage, Beleuchtung u.ä., dürfen nur von den technischen Angestellten der Stadthalle bedient werden. Die Kosten hierfür trägt der/die Mieter/in.