Mietverhalten Musterklauseln

Mietverhalten. Da das Sozialverhalten und mögliche Konflikte innerhalb der Hausgemeinschaft bzw. die Bezie- hungen zwischen den Mieterinnen und Xxxxxxx noch einmal genauer in Kapitel 4.2 aufgerollt werden soll, geht es in diesem Kapitel vor allem um mietvertragliche Aspekte. Verwiesen sei hier auch auf Kapitel 4.4, in dem auf die Besonderheiten der Wohnungsverwaltung des Projektes ein- gegangen wird. Zunächst lässt sich als zentrales und überraschendes Ergebnis festhalten, dass es in den etwa zweieinhalb Jahren Projektlaufzeit nur in einem einzigen Fall zu einem Mieterwechsel gekommen ist – aufgrund eines Todesfalls. Abgesehen von dieser Ausnahme, lag die Fluktuationsrate in den bisherigen zweieinhalb Jahren bei null Prozent. Zu Beginn der Begleitforschung äußerte ein Sozial- arbeiter der Neue Wohnung GmbH, dass eine Wohnraumstabilisierungsquote von 80 % als Erfolg zu bewerten wäre.17 Zu einer Wohnungskündigung kam es im Zeitraum der Evaluationsstudie nicht. Wie bereits dargestellt, gab es zu Beginn der Wohnverhältnisse nur einen Mieter, bei dem das Ar- beitseinkommen ausreichte, um die anfallenden Mietkosten selbst zu decken. Dieser Mieter führ- te ein Konto bei einer externen Beratungsstelle, die sich auch um die Überweisung der Miete kümmert. Eine weitere Mieterin wollte einen Dauerauftrag einrichten. Zum Ende der Evaluations- studie wurde in beiden Fällen die Miete per Direktüberweisung vom Leistungsträger bezahlt. Bei allen anderen 14 Mieterinnen und Xxxxxxx wurde von Beginn an die Miete vom zuständigen Leis- tungsträger direkt überwiesen. Dies war jedoch keine Bedingung oder Vorgabe von der Hausver- waltung, vielmehr hatten die meisten Bewohnerinnen und Bewohner bereits in den vorgeschalte- ten Einrichtungen die Kosten der Unterkunft abgetreten, sodass dieses Vorgehen schlicht fortge- schrieben wurde. Gleichwohl ist es zu einigen Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen gekommen. Wie die Hausverwaltung berichtete, kam es im Jahr 2014 bei fünf von 16 Mieterinnen und Mietern zu Ver- zögerungen der Mietzahlungen. In einem Fall paarte sich der Arbeitsplatzverlust mit einer persön- lichen Krise, die das Aufzeigen eines Leistungsbedarfs verzögerte, sodass es zu einem mehrmona- tigen Mietzahlungsaufschub kam. Um das Mietverhältnis zu erhalten, zeigte sich die Hausverwal- tung jedoch sehr geduldig und die Sozialarbeit unternahm erhebliche Anstrengungen, sodass der Fall schließlich aufgearbeitet und die Mietschulden abgetragen werden konnten. Ein zweiter Fall war ähnlich ge...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.